Unter einem Quorum versteht man eine festgelegte Anzahl an Stimmen, die erreicht werden muss. Das Wort „Quorum“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „von denen“. Zum einen kann es sich auf den Anteil der Stimmen beziehen, der abgegeben werden muss, damit eine Wahl oder Abstimmung gültig ist (Beteiligungs- oder Präsenzquorum) oder auch auf den Anteil der Stimmen, der auf eine Wahloption oder eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten entfallen muss, damit diese bzw. dieser gewinnt (Zustimmungs- oder Konsensquorum). Das Ziel eines Quorums ist es, nicht repräsentative Mehrheiten zu verhindern.
Ein Beispiel für ein Beteiligungsquorum ist die Beschlussfähigkeit: Der Landtag ist danach nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Dasselbe gilt für die Beratung in den Ausschüssen. Das Zustimmungsquorum kann auf die Gesamtzahl der Stimmberechtigten oder die Anwesenden bezogen sein. Ein Zustimmungsquorum gilt zum Beispiel bei der Abberufung von Präsidiumsmitgliedern und Schriftführerinnen bzw. Schriftführern, für die zwei Drittel der Mitglieder des Landtages votieren müssen.