Corona-Untersuchungsausschuss beschließt weiteres Vorgehen

In seiner vierten Sitzung hat der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur „Aufklärung und Beurteilung der Landespolitik in Bezug auf den Corona-Virus SARS-CoV-2 und die durch dieses Virus verursachte Erkrankung COVID-19“ – kurz UNA 21/1 (Corona) – weitgehend einvernehmlich das weitere Vorgehen beschlossen. Das gab der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Yanki Pürsün (Freie Demokraten) bekannt.

In der Sitzung behandelten die Mitglieder des Untersuchungsausschusses die Beweisanträge und beschlossen die Anforderung von Akten bei sämtlichen hessischen Ministerien – mit Ausnahme des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation – sowie die Anhörung von Experten aus der Wissenschaft als Sachverständige. Im Nachgang werden die Obleute und der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses die weiteren Sitzungstermine koordinieren.

Das im Februar beauftragte Gutachten eines Sachverständigen, des Rechtsanwalts und Herausgebers eines Kommentars zum Untersuchungsausschussrecht Dr. Butz Peters, hatte ergeben, dass der Ausschuss seine Arbeit fortsetzen sollte, auch wenn sich der Hessische Staatsgerichtshof derzeit mit zentralen Fragen des Untersuchungsauftrages befasst. Der Untersuchungsausschuss hatte den Eingang des Gutachtens abgewartet. Der Hessische Staatsgerichtshof hat inzwischen mitgeteilt, dass er die mündliche Verhandlung des Verfahrens Mitte Juni 2025 anberaumen möchte.

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