Corona-Untersuchungsausschuss fordert Gutachten zum Zeitablauf an

In seiner dritten Sitzung hat der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur „Aufklärung und Beurteilung der Landespolitik in Bezug auf den Corona-Virus ‚SARS-CoV-2‘ und die durch dieses Virus verursachte Erkrankung ‚COVID-19‘“ – kurz UNA 21/1 (Corona) – beschlossen, ein neues Gutachten in Auftrag zu geben. Das gab der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Yanki Pürsün (Freie Demokraten) bekannt.

Die Ausschussmehrheit stimmte dem Antrag zu, durch einen Sachverständigen die Frage klären zu lassen, inwieweit der Ausschuss seine Arbeit fortsetzen kann, solange zentrale Fragen des Untersuchungsauftrages nicht vor dem Hessischen Staatsgerichtshof geklärt ist. Dort ist ein Verfahren anhängig, das den Umfang der Untersuchung und die Größe des Corona-Untersuchungsausschusses betrifft.

Als Gutachter soll möglichst der Rechtsanwalt sowie Herausgeber eines Kommentars zum Untersuchungsausschussrecht Dr. Butz Peters beauftragt werden. Das Gutachten wird bis Mitte März erwartet. 

Darüber hinaus hat der Untersuchungsausschuss mehrheitlich beschlossen, bis zum Eingang des Gutachtens keine weiteren Sitzungen anzusetzen.