Hanau-Untersuchungsausschuss: Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Generalbundesanwalt per Beschluss zur Herausgabe von ungeschwärzten Akten
Mehr Transparenz im Verfahren.
Der Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den rassistisch motivierten Morden in Hanau, Marius Weiß (SPD), hat heute mitgeteilt, dass der Antrag vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Generalbundesanwalt auf Herausgabe von geschwärzten Akten in fast allen Punkten erfolgreich war. In seiner Begründung habe das Gericht festgestellt, dass der Generalbundesanwalt nicht substantiiert genug vorgetragen habe, warum er Teile der Akten zurückhalte. Es sei zudem Sache des Untersuchungsausschusses, wie tief er innerhalb des Untersuchungsauftrags ermittele und in welchem Umfang er dafür Beweise erhebe. Die Kosten des Verfahren seien vom Bundesverwaltungsgericht zu einhundert Prozent dem Bund auferlegt worden.
„Das Handeln des Generalbundesanwalts hat den Ausschuss in der Erfüllung des ihm vom Parlament gestellten Untersuchungsauftrags beschränkt. Ich freue mich sehr, dass das Bundesverwaltungsgericht jetzt unserer Rechtsauffassung gefolgt ist. Den Generalbundesanwalt habe ich heute aufgefordert, mir die ungeschwärzten Akten gemäß Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr unverzüglich zukommen zu lassen“, erläuterte Ausschussvorsitzender Weiß.
„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht nur eine Stärkung der Rechte von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Sie trägt zudem auch zur Transparenz in diesem Verfahren bei. Die Angehörigen der Opfer dieser schrecklichen Tat dürfen nicht das Gefühl haben, dass dem Untersuchungsausschuss für seine Arbeit von beteiligten Behörden irgendwelche Informationen vorenthalten werden. Auch dafür ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein wichtiges Signal“, so Weiß
Bei der Tat hatte ein 43-jähriger Deutscher am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob es vor, während und nach der Tat zu einem Behördenversagen gekommen war. Das Gremium hatte sich Mitte 2021 konstituiert und Anfang Dezember zum ersten Mal öffentlich im Hessischen Landtag in Wiesbaden getagt.