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Ein rotes Schloss umgeben von Binärcodes.
15
März
2023

Ausschuss für Digitales und Datenschutz - 38. Sitzung

Sitzungsraum 510 W

  • im Anschluss an die Anhörung

    Nicht öffentlich

    1. Gesetzentwurf Fraktion der CDU

    Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

    Hessisches Gesetz über offene Daten der Träger der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Open Data-Gesetz – HODaG)

    – Drucks. 20/10379 –

    hierzu:

    Stellungnahmen der Anzuhörenden

    – Ausschussvorlage DDA 20/33 –

    (Teil 1 verteilt am 03.03.23, Teil 2 am 07.03.23)

  • Beschluss:
    DDA 20/38 – 15.03.2023
    Der Ausschuss für Digitales und Datenschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf mit folgenden mündlich eingebrachten Änderungen in zweiter Lesung anzunehmen:
    1. § 2 Nr. 8 wird wie folgt gefasst:
    „ist „Anonymisierung“ von Daten ein Prozess, durch den personenbezogene Daten in einer Weise geschützt werden, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann. Eine natürliche Person ist identifizierbar, wenn sie unter Berücksichtigung aller Mittel, die von der verantwortlichen oder einer anderen Person nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um die Identität der natürlichen Person direkt oder indirekt zu ermitteln, identifiziert werden kann. Bei der Feststellung, ob Mittel nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich zur Identifizierung der natürlichen Person genutzt werden, sollten alle objektiven Faktoren, insbesondere die Kosten der Identifizierung und der dafür erforderliche Zeit-aufwand, herangezogen werden, wobei die zum Zeitpunkt der Verarbeitung verfügbare Technologie und technologische Ent-wicklungen zu berücksichtigen sind.“
    2. § 3 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
    „Das Metadatenportal ermöglicht einen zentralen Zugriff auf die offenen Daten im Sinne dieses Gesetzes.“
    (CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung SPD, AfD, Freie Demokraten, DIE LINKE)
    Berichterstattung: Hartmut Honka
    Beschlussempfehlung: Drucks. 20/10776
    Zuvor hat der Ausschuss den mündlich eingebrachten Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
    (CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Freie Demokraten, DIE LINKE bei Enthaltung AfD)
  •  

    2. Informationen aus dem Geschäftsbereich des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

  • Beschluss:
    DDA 20/38 – 15.03.2023
    Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat den Ausschuss informiert.