Teil I - 10:00 Uhr - öffentlich
Öffentliche Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände und des Landeswohlfahrtsverbandes 
zu dem
Gesetzentwurf der Landesregierung 
Gesetz zur Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) 
– Drucks. 21/1378 –
hierzu:
Stellungnahmen der Anzuhörenden
– Ausschussvorlage HHA 21/08
(verteilt am 21.01.2025)
Anzuhörende: siehe Einladung unter Downloads
Teil II - nicht öffentlich
1. Geschäftsbericht zum Gesamtabschluss des Landes Hessen auf den 31.12.2023
hierzu:
Schreiben des HMdF vom 09.12.2024
(verteilt am 10.12.2024)
- Beschluss:
HHA 21/12 – 29.01.2024
Der Haushaltsausschuss hat den Geschäftsbericht zum Gesamtabschluss abschließend zur Kenntnis genommen.
(einvernehmlich) 
2. Antrag Landesregierung 
Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2024 bis 2028 
– Drucks. 21/1418 –
- Beschluss:
HHA 21/12 – 29.01.2025
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Finanzplan zur Kenntnis zu nehmen.
(CDU, SPD gegen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freie Demokraten) 
3. Mitteilung Landesregierung 
Bericht über die Entwicklung der freiwilligen Finanzhilfen des Landes Hessen in den Jahren 2022 bis 2025 (8. „verkürzter“ Bericht) 
– Drucks. 21/1461 –
- Beschluss:
HHA 21/12 – 29.01.2025
Der Haushaltsausschuss hat die Mitteilung der Landesregierung abschließend zur Kenntnis genommen.
(einstimmig) 
4. Petitionen
5. Verschiedenes
- Mitteilung des Vorsitzenden
- Nachfrage des Abgeordneten Bausch
Teil III - 13:00 Uhr - öffentlich
Anhörung zu
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Gesetz zur Änderung des Hessischen Grundsteuergesetzes (HGrStG) 
– Drucks. 21/607 –
hierzu:
Stellungnahmen der Anzuhörenden
– Ausschussvorlage HHA 21/09 Teil 1 und 2 –
(verteilt am 21.01.2025 und 22.01.2025)
Anzuhörende: siehe Einladung unter Downloads
    
            Anhörungen Anmeldung
      
  
            Anmeldung für interessierte Bürger/innen vorab bei: Frau Becker per E-Mail: m.becker [at] ltg.hessen.de,
Eingang: Pforte Grabenstraße, Personalausweis ist mitzubringen.