
Tagesordnung
1. Gesetzentwurf Landesregierung
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025)
– Drucks. 21/1378
hierzu: Änderungsanträge Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Drucksachen 21/1811 bis Drucksachen 21/1830
Fraktion der Freien Demokraten Drucksachen 21/1769 bis Drucksachen 21/1801
hier: Vorbereitung der dritten Lesung
- Beschluss:
HHA 21/14 – 19.03.2025
1. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender Änderung – die sich daraus ergebende Fassung ist als Anlage beigefügt – in dritter Lesung anzunehmen:
§ 1 erhält folgende Fassung:
„Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgestellt
1. mit einem mit einem Gesamtbetrag der Erträge von 44.532.515.000 Euro,
2. mit einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 58.384.064.100 Euro sowie
3. in Einnahme und Ausgabe auf 49.924.154.100 Euro.“
(CDU SPD gegen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten)
2. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende Beschlüsse zu fassen: siehe Beschlussprotokoll unter Downloads
2. Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion der SPD
Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes und des Hessenkassegesetzes
– Drucks. 21/1706 –
hierzu:
Änderungsantrag Fraktion der CDU, Fraktion der SPD
– Drucks. 21/2049 –
- Beschluss:
HHA 21/14 – 19.03.2025
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags, Drucksache 21/2049, in zweiter Lesung anzunehmen.
(CDU, SPD gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten, Enthaltung AfD)
Zuvor wurde der Änderungsantrag angenommen.
(CDU, SPD gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten, Enthaltung AfD)
Berichterstattung: Alexander Hofmann (Wiesbaden
Beschlussempfehlung: Drucks. 21/2057
Die Vorbereitung der dritten Lesung soll, sofern vom Plenum beantragt, in einer Sondersitzung am 25. März 2025 erfolgen. Zu diesem Zweck werden die Kommunalen Spitzenverbände um schriftliche Stellungnahme gebeten.
(einvernehmlich)
3. Neustrukturierung des Kernkapitals der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale AöR und Beendigung der stillen Einlagen des Landes hier: Bericht nach § 92 LHO – Prüfungsrechte des Hessischen Rechnungshofs bei der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
hierzu:
Schreiben des Hessischen Rechnungshofs vom 26.11.2024
(verteilt am 05.03.2025)
- Beschluss:
HHA 21/14 – 19.03.2025
Der Haushaltsausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen.
4. Verschiedenes
- Nachfrage der Abgeordneten Dahlke