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Portraitfoto

Christian Heinz

Staatsminister
Wahlkreis
Main-Taunus I
Anschrift

Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland

Telefon
c.heinz [at] ltg.hessen.de
Geburtsdatum
Geburtsort
Frankfurt am Main
Konfession
römisch-katholisch
Familienstand
verheiratet
3 Kinder
Wahlkreis-Zuständigkeit
Main-Taunus I

Lebenslauf

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • 1995:
    Abitur am Friedrich-Dessauer-Gymnasium, Frankfurt am Main
  • 07/1995 bis 04/1996:
    Wehrdienst
  • 04/1996 bis 08/2000:
    Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz, Abschluss: 1. juristisches Staatsexamen
  • 11/2000 bis 12/2002:
    Referendariat am Landgericht Wiesbaden, Abschluss 2. juristisches Staatsexamen
  • 12/2002 bis 09/2010:
    Land Hessen, zuletzt Referatsleiter im Hessischen Innenministerium

Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien

  • Mitglied der Partei CDU
  • von 11/1999 bis 11/2007:
    stellv. Vorsitzender der CDU Eppstein
  • seit 2007:
    Vorsitzender der CDU Eppstein

Mandate in anderen Parlamenten

  • seit 10/2000:
    Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eppstein
  • seit 04/2011:
    Mitglied des Kreistags des Main-Taunus-Kreises

Regierungsämter

  • seit 18.01.2024:
    Hessischer Minister der Justiz und für den Rechtsstaat

Bundesversammlung

  • 13.02.2022:
    17. Bundesversammlung (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier)

Frühere Funktionen in Ausschüssen und Gremien

Vorsitzender
Untersuchungsausschuss 19/1: von 02.04.2014 bis 22.06.2016
Untersuchungsausschuss 19/3: von 20.06.2018 bis 17.01.2019
Untersuchungsausschuss 20/1: von 30.06.2020 bis 17.01.2024
Stellvertretender Vorsitzender
Unterausschuss Datenschutz: von 01.10.2011 bis 17.01.2014
Abgeordnete/r von 02.09.2010 bis 17.01.2014
Abgeordnete/r von 18.01.2014 bis 17.01.2019
Abgeordnete/r von 18.01.2019 bis 17.01.2024
Abgeordnete/r seit 18.01.2024
CDU: stellvertretender Fraktionsvorsitzender von 09.11.2021 bis 17.01.2024

Angaben nach den Verhaltensregeln

keine veröffentlichungspflichtigen Angaben

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen. 
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.