Dr. Matthias Büger
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 1988:Abitur an der Herderschule Gießen
- 1994:Diplom, 1995 Promotion, 2005 Habilitation, 2012 Priv. Doz. im Fach Mathematik an der Justus-Liebig-Universität Gießen
- von 1996 bis 1998:Postdoktoranden-Stipendium der DFG
- von 1998 bis 2000:Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Justus-Liebig-Universität Gießen
- 2000:Mitarbeiter im Technologiebereich der Deutschen Bank AG, freigestellt seit 18.01.2019
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 1990:Mitglied der Partei Freie Demokraten
- seit 2003:Mitglied des FDP-Landesvorstandes, seit 2015 als Landesschatzmeister
- seit 2004:Vorsitzender der FDP im Lahn-Dill-Kreis
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 2006:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar
- seit 2011:Mitglied des Keistags des Lahn-Dill-Kreises
- seit 2016:Mitglied der Regionalversammlung Mittelhessen
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Frühere Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 3. Funktionen in Unternehmen
enwag energie- und wassergesellschaft mbH, Wetzlar,
Mitglied des Aufsichtrates (qua Amt als Stadtverordneter)
zu 3. Funktionen in Unternehmen
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Wetzlar (SEG), Wetzlar,
Mitglied des Aufsichtsrates (qua Amt als Stadtverordneter)
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Wetzlar,
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Lahn-Dill-Kreis, Wetzlar,
Mitglied des Kreistages
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Regionalversammlung Mittelhessen, Gießen,
Mitglied der Regionalversammlung
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.matthias-bueger.de
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.