Klaus Gagel
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 1983:Abitur am Dilthey-Gymnasium, Wiesbaden
- 1983 bis 1988:Studium der Meteorologie an der Johannes Gutenberg-Universität, Mainz
- 1990 bis 1992:Referendariat Deutscher Wetterdienst, Vorbereitung mit Abschluss 2. Staatsexamen
- 1989 bis 1990:Angestellter Öff. Dienst Deutscher Wetterdienst, Hannover
- 1992 bis 1995:Bundesbeamter höherer Dienst, Deutscher Wetterdienst, Essen
- 1995 bis 1998:Bundesbeamter höherer Dienst, Deutscher Wetterdienst, Offenbach
- 1997 bis 2000:Geschäftsführer, Vermögensverwaltung, selbstständig
- 1998 bis 2003:Geschäftsführer, Internet-Portal, selbstständig
- seit 2000:Börsenhandel, selbstständig, auf eigene Rechnung
- seit 2011:Geschäftsführer eigener Immobilien-GmbHs
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- von 2012 bis 2013:Mitglied der Partei FDP
- seit 2013:Mitglied der Partei AfD
- seit 2016:Kreisvorsitzender der AfD Rheingau-Taunus
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 2016:Mitglied des Kreistags des Rheingau-Taunus-Kreises; dort Fraktionsvorsitzender
- von 2021 bis 2024:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Taunusstein
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Taunusstein,
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung (bis 06/2024)
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Rheingau-Taunus-Kreis,
Mitglied des Kreistages (bis 03/2026)
Fraktionsvorsitzender (bis 03/2026)
zu 7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
RGG Grundbesitz GmbH, Taunusstein
zu 7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
RGG Immobilien GmbH, Taunusstein (bis 01/2026)
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.