Marie-Sophie Künkel
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 2012:Abitur in der Steinmühle, Schule und Internat, Marburg-Cappel
- 2012 bis 2013:International Business Administration, accadis Hochschule Bad Homburg
- 2013 bis 2020:Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg mit Abschluss des 1. juristischen Staatsexamens
- 2021 bis 2023:Rechtsreferendarin, Landgericht Frankfurt am Main mit Abschluss des 2. juristischen Staatsexamens
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 2015:Mitglied der Partei CDU
- seit 2024:Beisitzerin im Landesvorstand der CDU
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 2016:Mitglied der Gemeindevertretung Bad Endbach
- seit 2021:Mitglied des Kreistages des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Weitere Mitgliedschaften und Funktionen sowie Würdigungen
- seit 2022:DRK Kreisverand Biedenkopf e. V., Vizepräsidentin
- seit 2023:Waldschwimmbad Holzhausen, Fördermitglied
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Land Hessen, Präsident des OLG Frankfurt, Frankfurt am Main,
Rechtsreferendarin
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Marburg-Biedenkopf, Marburg
Mitglied des Kreistages
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Bad Endbach,
Gemeindevertreterin
zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
DRK Kreisverband Biedenkopf e. V., Biedenkopf,
Vizepräsidentin
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.