Tarek Al-Wazir
Domstraße 87
63067 Offenbach am Main
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 1991:Abitur, Zivildienst
- 1992:Studium der Politologie in Frankfurt am Main, Abschluss: Diplom-Politologe
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 1989:Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- von 1992 bis 1994:Vorsitzender der Grünen Jugend Hessen
- von 2006 bis 2015:Mitglied des Parteirats des Bundesverbands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- von 2007 bis 2013:Vorsitzender des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Hessen
Mandate in anderen Parlamenten
- von 1993 bis 1997 und von 2000 bis 2016 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main
Regierungsämter
- von 18.01.2014 bis 17.01.2019:Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
- von 18.01.2019 bis 18.01.2024:Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Bundesversammlung
- 23.05.2004:12. Bundesversammlung (Bundespräsident Horst Köhler)
- 23.05.2009:13. Bundesversammlung (Bundespräsident Horst Köhler)
- 30.06.2010:14. Bundesversammlung (Bundespräsident Christian Wulff)
- 18.03.2012:15. Bundesversammlung (Bundespräsident Joachim Gauck)
- 12.02.2017:16. Bundesversammlung (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier)
- 13.02.2022:17. Bundesversammlung (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier)
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
keine veröffentlichungspflichtigen Angaben
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.