Tobias Utter
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 1982:Abitur an der Musterschule, Frankfurt am Main
- 2001 bis 2003:Wissenschaftlicher Mitarbeiter der CDU-Landtagsfraktion Hessen
- 2003 bis 2006:Persönlicher Referent des Landtagspräsidenten
- 2006 bis 2008:Referent im Bereich Protokoll, stellv. Bereichsleiter in der Kanzlei des Hessischen Landtags
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 1979:Mitglied der Partei CDU
- seit 1990:stellv. Vorsitzender der CDU Wetterau
- seit 2007:Vorsitzender der CDU Bad Vilbel
- Mitglied der CDA (Christlich Demokratische Arbeiternehmerschaft)
- Mitglied des EAK (Evangelischer Arbeitskreis)
- Mitglied der Seniorenunion
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 1985:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Vilbel
- 1993 bis 2001 und von 2006 bis 2011: Mitglied des Kreistags des Wetteraukreises
- von 2001 bis 2006:ehrenamtlicher Kreisbeigeordneter
- seit 2016:Mitglied des Ortsbeirats Massenheim
Bundesversammlung
- 13.02.2022:17. Bundesversammlung (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier)
Weitere Mitgliedschaften und Funktionen sowie Würdigungen
- seit 2001:Präses des Evangelischen Dekanats Wetterau
- Mitglied der 9., 10. und 11. Synode der EKHN
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Bad Vilbel,
Stadtverordneter
Mitglied des Ortsbeirates Massenheim
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Evangelisches Dekanat Wetterau, Friedberg/Hessen,
Präses
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Evangelische Gemeinde Massenheim, Bad Vilbel,
Vorsitzender des Kirchenvorstandes
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.