
Datenschutzbericht an den Landtag überreicht
Immer mehr Menschen und Institutionen suchen beim Datenschutzbeauftragten Rat.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Prof. Dr. Alexander Roßnagel, hat seine Tätigkeitsberichte zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit für das Jahr 2024 vorgestellt und sie an die Präsidentin des Hessischen Landtages Astrid Wallmann übergeben.
Im 53. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz in Hessen zieht Roßnagel insgesamt ein positives Fazit: „Im Jahr 2024 gab es keine schwerwiegenden Verstöße gegen den Datenschutz. Dennoch machten mehr Bürgerinnen und Bürger Verletzungen ihrer Grundrechte geltend. Wir gehen jeder Beschwerde nach und stellen festgestellte Verstöße ab“, so Roßnagel.
Roßnagel: „Datenschutzverstöße oft aus Unkenntnis“
Im vergangenen Jahr haben vor allem die datenschutzrechtlichen Beratungen zugenommen. 1.171-mal haben Verantwortliche und Auftragsverarbeitende um Beratung nachgefragt. Noch mehr Beratungen erfolgten im Rahmen von Beschwerdeverfahren, da die meisten Verstöße gegen Datenschutzrecht aus Unkenntnis und nicht aus Absicht erfolgen. „Wenn wir aufzeigen, wie eine datenschutzgerechte Datenverarbeitung möglich ist, wird dies überwiegend unmittelbar umgesetzt“, so Roßnagel.
Beratungen erfolgten beispielsweise gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen, Kommunen, Schulen und Schulträgern, Werbetreibenden, Personalvermittlern, Anbietern von Parkraumüberwachungssystemen, Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und Reha-Kliniken.
KI gewinnt an Bedeutung
Ein wichtiges Beratungsthema war die Nutzung von Systemen Künstlicher Intelligenz. 15 Beratungen erfolgten in Gesetzgebungsverfahren, in denen die Empfehlungen des HBDI meist übernommen wurden, auch etwa zu den Gesetzesnovellen zur hessischen Polizei und zum hessischen Verfassungsschutz.
„Welche Bedeutung der Datenschutz in unserem Alltag hat, lässt sich unschwer an der Digitalisierung unserer Gesellschaft durch Computer, Smartphones und Tablets, Big Data und künstlicher Intelligenz erkennen“, sagt Parlamentspräsidentin Astrid Wallmann. Sie dankt Prof. Roßnagel und ihrem Team für die wertvolle Arbeit in den vergangenen Jahren.
Bericht zur Informationsfreiheit
Neben dem 53. Bericht zum Datenschutz stellte Roßnagel auch seinen 7. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vor. Für die Wahrnehmung der Grundrechte und die Teilnahme an der demokratischen Willensbildung ist in einer digitalen Gesellschaft neben dem Datenschutz der Zugang zu öffentlichen Informationen von besonderer Bedeutung. Dennoch gilt die Informationsfreiheit in Hessen immer noch nur in der Landesverwaltung und wenigen Gemeinden und Landkreisen. In diesen Bereichen hat der HBDI viele Bürgerinnen und Bürger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt. Die Zahl der Beschwerden und Beratungen stieg von 99 auf 116.
Hintergrund:
Der Juraprofessor Alexander Roßnagel ist seit März 2021 hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Er überwacht unter anderem, ob das Datenschutzgesetz und andere datenschutzrechtliche Regelungen beachtet werden - etwa bei öffentlichen Stellen oder privaten Unternehmen. Roßnagel berät außerdem die Politik bei Gesetzesvorhaben. Auch Kontrollen bei Behörden oder Firmen sind möglich. Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, sich mit Fragen und Beschwerden unmittelbar an den Beauftragten zu wenden.