Organisatorische Hinweise
Nachfolgend haben wir stichwortartig einige wichtige Informationen rund um Ihren Besuch im Hessischen Landtag für Sie zusammengestellt.
Bitte informieren Sie sich zunächst auf der Website über die unterschiedlichen Besuchs- und Bildungsangebote des Landtages. Ihre Besuchsanfrage können Sie auf der Grundlage der aktuell verfügbaren Termine jeweils direkt auf der Seite des jeweiligen Besuchsformats über unser Onlineformular stellen. Sie erhalten danach eine Rückmeldung der Landtagsverwaltung.
Sie möchten über aktuelle Besuchs- und Bildungsangebote des Hessischen Landtages auf dem Laufenden gehalten werden? Dann melden Sie sich zu unserem Newsletter „Politische Bildung“ an. Er informiert regelmäßig über Besuchs- und Bildungsprogramme, Publikationen sowie aktuelle Angebote, Aktionen und Anmeldemöglichkeiten. Informationen zur An- und Abmeldung finden Sie hier.
Die Teilnahme an sämtlichen Besuchs- und Bildungsangeboten des Hessischen Landtages ist kostenlos.
Besuchsgruppen mit Sitz in Hessen können eine Erstattung der Fahrtkosten beantragen. Beachten Sie bitte, dass der Antrag erst nach Ihrem Besuch bearbeitet wird. Eine Vorab-Bestätigung ist nicht möglich. Eine Fahrtkostenübernahme kann nur für Gruppen und nur für eine Eintagesfahrt zum Landtag gewährt werden. Von Gästen darf für Ihre Teilnahme auch seitens Dritter (Reiseveranstalter, Vereine o. ä.) kein Entgelt erhoben werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien über die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen für Besuchergruppen sowie dem entsprechenden Antragsformular.
Hinweise zur Anreise entnehmen Sie bitte unserer Anfahrtsbeschreibung. Der Zugang zum Landtag erfolgt für Besucherinnen und Besucher über den Gebäudeeingang in der Grabenstraße. Vom Schlossplatz gelangen Sie dorthin über die Marktstraße.
Der Landtag ist barrierefrei zugänglich. Bitte teilen Sie ggf. vor Ihrem Besuch mit, welche weitere Unterstützung Sie benötigen. Für Gruppen von Menschen mit Hörbehinderung stellt der Landtag bei rechtzeitiger Bedarfsanmeldung kostenlos einen Gebärdendolmetscher bereit.
Für den Zutritt zum Landtagsgebäude halten Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis bereit. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können sich auch mit einem Schülerausweis oder einer Krankenkassenkarte ausweisen.
Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:
- Gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren und Zirkel) müssen am Eingang hinterlegt werden.
- Das Mitbringen und Mitführen von Waffen (im Sinne des Bundeswaffengesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung) im Landtagsgebäude ist nur Vollzugsbeamtinnen und -beamten der Polizei gestattet, die mit der Wahrnehmung ihres Dienstes im Landtagsgebäude beauftragt sind.
- Mäntel, Taschen und sperrige Gegenstände (z. B. Schirme) sowie Fotoapparate und Videokameras müssen an der Garderobe abgegeben werden.
- Demonstrationsmaterial (z. B. Schilder, Flugblätter oder Informationsmaterial, mit dem Einfluss auf die politische Meinungsbildung genommen werden kann) muss an der Garderobe verbleiben.
- Personen mit Herzschrittmachern dürfen nicht durch die Sicherheitsschleuse gehen und werden gebeten, sich vorab beim Sicherheitspersonal zu melden.
Für abgegebene Garderobe und Gegenstände wird nicht gehaftet. Wertgegenstände können in Schließfächern verwahrt werden.
Von unseren Besucherinnen und Besuchern erwarten wir, dass sie die Ordnung und Würde des Landtages wahren und die Anweisungen des Landtagspersonals beachten. Auf der Besuchergalerie im Plenarsaal ist es während Plenarsitzungen untersagt,
- zu telefonieren,
- zu fotografieren, zu filmen oder Redebeiträge mitzuschneiden,
- zu essen und zu trinken.
Im Landtagsgebäude ist es untersagt, Waren und Dienstleistungen anzubieten.
Personen, die die Ruhe und Ordnung im Hause stören oder in einer nicht der Würde des Landtags entsprechenden Weise erscheinen, haben nach Aufforderung sofort das Landtagsgebäude zu verlassen.
Die auf der Website des Landtages einzusehende Hausordnung ist zu beachten.
Als Ort politischer Debatten und Entscheidungen steht der Hessische Landtag im besonderen Fokus der Öffentlichkeit. Vertreterinnen und Vertreter des Landtages, der Fraktionen und der Abgeordneten fertigen in den Gebäuden des Parlaments gelegentlich Foto-, Film- und Tonaufnahmen an, auf denen die Gäste des Landtages erkennbar zu sehen oder zu hören sein können. Dies gilt insbesondere an Plenartagen. Solche Aufnahmen dienen ausschließlich Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landtages, der Fraktionen und Abgeordneten (z. B. auf Druckerzeugnissen, Webseiten und Social-Media-Kanälen). Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c und e der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auch Vertreterinnen und Vertreter der Medien dürfen entsprechende Aufnahmen anfertigen und veröffentlichen. Bei einer Gruppenanmeldung hat die anmeldende Person die Teilnehmenden des Besuchs vorab entsprechend zu informieren.
Sollten Sie auf veröffentlichten Foto-, Film- und Tonaufnahmen des Landtages gegen Ihren Willen zu erkennen sein, steht Ihnen in begründeten Einzelfällen ein Widerspruchsrecht zu. Den Widerspruch richten Sie bitte an den Hessischen Landtag unter besuch [at] ltg.hessen.de. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Datenschutzhinweise des Hessischen Landtages.
Das öffentliche Netzwerk „Telekom“ steht Ihnen kostenfrei und ohne zeitliche Beschränkung im Hessischen Landtag zur Verfügung.
Bei Bildungsveranstaltungen und Abgeordnetengesprächen ist in der Regel eine Bewirtung vorgesehen. Im Gebäude sind Wasserspender aufgestellt.