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Der Eingang zum Plenargebäude ist von außen zu sehen. Über dem Eingang steht "Hessischer Landtag".

Nachfolgend haben wir stichwortartig einige wichtige Informationen rund um Ihren Besuch im Hessischen Landtag für Sie zusammengestellt.

Bitte informieren Sie sich zunächst auf der Website über die unterschiedlichen Besuchs- und Bildungsangebote des Landtages. Ihre Besuchsanfrage können Sie auf der Grundlage der aktuell verfügbaren Termine jeweils direkt auf der Seite des jeweiligen Besuchsformats über unser Onlineformular stellen. Sie erhalten danach eine Rückmeldung der Landtagsverwaltung.

Sie möchten immer über aktuelle Besuchs- und Bildungsangebote des Hessischen Landtages auf dem Laufenden gehalten werden? Dann melden Sie sich gern zu unserem Newsletter „Politische Bildung“ an. Er informiert regelmäßig über Besuchs- und Bildungsprogramme, Publikationen sowie aktuelle Angebote, Aktionen und Anmeldemöglichkeiten.

Anmeldung: 
Zur Anmeldung senden Sie bitte eine formlose E-Mail mit dem Betreff „Anmeldung“ an bildung [at] hessischer-landtag.de.

Abmeldung: 
Das Abonnement können Sie jederzeit beenden, indem Sie es durch eine formlose Nachricht an bildung [at] hessischer-landtag.de widerrufen. Alternativ können Sie den Abmeldeinformationen in der Fußzeile der letzten Newsletter-Mitteilung folgen.

Rechtliche Hinweise: 
Bitte beachten Sie: Für den Versand unseres Newsletters erfassen wir Ihre E-Mail-Adresse, den Zeitpunkt der Anmeldung sowie Ihren Vor- und Nachnamen bzw. den Namen Ihrer Institution. Diese Informationen werden ausschließlich zur Zustellung des Newsletters genutzt.

Der Versand erfolgt im Auftrag des Landtages durch die CleverReach GmbH & Co. KG, einem spezialisierten Newsletter-Dienstleister, unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze der EU und Deutschlands. Die dabei erhobenen Daten werden auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeichert. Der Dienstleister verarbeitet die Daten ausschließlich zur Versendung und Analyse der Newsletter im Auftrag des Landtags. Darüber hinaus nutzt er die Daten gemäß seiner eigenen Datenschutzerklärung unter anderem zur Abwicklung vertraglicher Leistungen, zur Erkennung missbräuchlicher Nutzung und zur Optimierung der Nutzererfahrung auf seiner Website.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a (Einwilligung im Rahmen des Anmeldevorgangs) und Art. 28 DSGVO. Die Daten werden unverzüglich gelöscht, sobald das Abonnement des Newsletters widerrufen wird. Ihre weiteren Rechte sind in unseren Hinweisen zum Datenschutz aufgeführt.

Die Teilnahme an sämtlichen Besuchs- und Bildungsangebote des Hessischen Landtages ist kostenlos. 

Besuchsgruppen mit Wohnsitz in Hessen können zudem eine Erstattung der Fahrtkosten für eine Eintagesfahrt beantragen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie über die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen für Besuchergruppen sowie dem entsprechenden Antragsformular.

Hinweise zur Anreise entnehmen Sie bitte unserer Anfahrtsbeschreibung. Der Zugang zum Landtag erfolgt für Besucherinnen und Besucher über den Gebäudeeingang in der Grabenstraße. Vom Schlossplatz gelangen Sie dorthin über die Marktstraße. 

Der Landtag ist barrierefrei zugänglich. Bitte teilen Sie ggf. vor Ihrem Besuch mit, welche weitere Unterstützung Sie benötigen. Für Gruppen von Menschen mit Hörbehinderung stellt der Landtag bei rechtzeitiger Bedarfsanmeldung kostenlos einen Gebärdendolmetscher bereit.

Für den Zutritt zum Landtagsgebäude halten Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis bereit. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können sich auch mit einem Schülerausweis oder einer Krankenkassenkarte ausweisen. 

Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

  • Gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren und Zirkel) müssen am Eingang hinterlegt werden.
  • Das Mitbringen und Mitführen von Waffen (im Sinne des Bundeswaffengesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung) im Landtagsgebäude ist nur Vollzugsbeamtinnen und -beamten der Polizei gestattet, die mit der Wahrnehmung ihres Dienstes im Landtagsgebäude beauftragt sind.
  • Mäntel, Taschen und sperrige Gegenstände (z. B. Schirme) sowie Fotoapparate und Videokameras müssen an der Garderobe abgegeben werden.
  • Demonstrationsmaterial (z. B. Schilder, Flugblätter oder Informationsmaterial, mit dem Einfluss auf die politische Meinungsbildung genommen werden kann) muss an der Garderobe verbleiben.
  • Personen mit Herzschrittmachern dürfen nicht durch die Sicherheitsschleuse gehen und werden gebeten, sich vorab beim Sicherheitspersonal zu melden.

Für abgegebene Garderobe und Gegenstände wird nicht gehaftet. Wertgegenstände können in Schließfächern verwahrt werden.

Von unseren Besucherinnen und Besuchern erwarten wir, dass sie die Ordnung und Würde des Landtages wahren und die Anweisungen des Landtagspersonals beachten. Auf der Besuchergalerie im Plenarsaal ist es während Plenarsitzungen untersagt,

  • zu telefonieren,
  • zu fotografieren, zu filmen oder Redebeiträge mitzuschneiden,
  • zu essen und zu trinken.

Im Landtagsgebäude ist es untersagt, Waren und Dienstleistungen anzubieten.

Personen, die die Ruhe und Ordnung im Hause stören oder in einer nicht der Würde des Landtags entsprechenden Weise erscheinen, haben nach Aufforderung sofort das Landtagsgebäude zu verlassen.

Die auf der Website des Landtages einzusehende Hausordnung ist zu beachten.

Im Hessischen Landtag werden regelmäßig Foto- und Filmaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit angefertigt und gemäß der Archivordnung des Hessischen Landtages archiviert. Dabei kann es vorkommen, dass Sie ebenfalls aufgenommen werden. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, mit einem Einwilligungsformular der Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen zuzustimmen.

Das öffentliche Netzwerk „Telekom“ steht Ihnen kostenfrei und ohne zeitliche Beschränkung im Hessischen Landtag zur Verfügung.

Bei Bildungsveranstaltungen und Abgeordnetengesprächen ist in der Regel eine Bewirtung vorgesehen. Im Gebäude sind Wasserspender aufgestellt.