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Landtags-ABC
Der Landtag hat gemäß Art. 80 der Verfassung des Landes Hessen das Recht, sich selbst aufzulösen. Diesem Beschluss müssen mehr als die Hälfte seiner Mitglieder zustimmen. Neuwahlen müssen innerhalb von 60 Tagen stattfinden.
Die Fraktionen verständigen sich in der Regel vor einer Plenarsitzung im Ältestenrat unter Beachtung der Regelungen der Geschäftsordnung auf die Redezeiten, die jeder Fraktion zu einem Tagesordnungspunkt zustehen. Die oftmals recht umfängliche Tagesordnung soll dadurch strukturiert und entlastet werden. Jede Fraktion hat jedoch die Möglichkeit, einen Tagesordnungspunkt zu einem Setzpunkt zu erklären. Dieser werden zu einem bestimmten Zeitpunkt abgehalten, die zu Beginn der Wahlperiode im Ältestenrat vereinbart werden. Dabei rotieren die Zeiten der Fraktionen an ein einem festgelegten Sitzungstag. Die Einstufung als Setzpunkt führt in der Regel zu einer Erhöhung der Redezeit pro Fraktion, denn bei einem Setzpunkt stehen jeder Fraktion 10 Minuten Redezeit zu.
Im Plenarsaal des Hessischen Landtages gibt es eine feste Sitzplatzordnung. Die Abgeordneten erhalten einen festen Sitzplatz zugewiesen, der mit einem fest angebrachten Namensschild kenntlich gemacht wird. Die Abgeordneten sitzen fraktionsweise der amtierenden Präsidentin bzw. dem amtierenden Präsidenten und den beiden Schriftführerinnen bzw. Schriftführern sowie Regierungsbänken gegenüber. Dort befindet sich auch, zentral aufgestellt, das Rednerpult, von dem aus die Rednerinnen und Redner mit Blick auf die Versammlung der Abgeordneten sprechen. In den vorderen Fraktionsreihen sitzen jeweils die Parlamentarische Geschäftsführerin bzw. der Parlamentarische Geschäftsführer sowie der Fraktionsvorsitz.
Die 110 Sitze des Hessischen Landtages werden je zur Hälfte von gewählten Wahlkreisbewerberinnen bzw. -bewerbern (Wahlkreisstimme) und von den Kandidatinnen und Kandidaten der Landeslisten der gewählten Parteien oder Wählergruppen (Landesstimme) besetzt.
In Hessen entscheidet grundsätzlich der für eine Partei oder Wählergruppe abgegebene Anteil an Landesstimmen, der Zweitstimmen, über die Anzahl ihrer Sitze im Parlament, wobei eine Partei oder Wählergruppe die Fünf-Prozent-Klausel überschreiten muss. Die gesetzliche Zahl der 110 Mandate erhöht sich jedoch um weitere sogenannte Überhangmandate, wenn die Zahl der errungenen Direktmandate einer Partei oder Wählergruppe größer ist als die Zahl der ihr auf Grund der Ergebnisse der Zweitstimme zustehenden Sitze, sowie dann um weitere Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien und Wählergruppen.
Der Staatsgerichtshof ist ein Verfassungsorgan des Landes Hessen. Er Es ist das zweitälteste Landesverfassungsgericht in Deutschland und besteht seit dem 13. Oktober 1948. Der Staatsgerichtshof ist für Fragen zur hessischen Verfassung zuständig. Damit ist er dem Bundesverfassungsgericht vergleichbar, das ebenfalls für Verfassungsfragen zuständig ist, allerdings bezüglich des Grundgesetzes. Struktur, Zuständigkeiten und Verfahren des Staatsgerichtshofs sind in den Art. 130 bis Art. 133 der Verfassung des Landes Hessen und im Gesetz über den Staatsgerichtshof geregelt
Der Staatsgerichtshof besteht aus elf Mitgliedern. Fünf Mitglieder müssen Berufsrichter sein. Sie werden vom Landtag auf sieben Jahre gewählt. Die weiteren sechs Mitglieder werden für jede Wahlperiode des Landtages neu gewählt. Beim Staatsgerichtshof besteht eine Landesanwaltschaft. Sie kann als öffentlicher Kläger auch selbst Verfahren einleiten und sich an allen Verfahren beteiligen.
Der Staatsgerichtshof entscheidet über Grundrechtsklagen, Verfassungsstreitigkeiten, über die Vereinbarkeit von hessischen Gesetzen und Rechtsverordnungen mit der Verfassung des Landes Hessen, in Verfahren bei Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksentscheid, über Anklagen gegen ein Mitglied der Landesregierung und in den sonstigen ihm durch Gesetz zugewiesenen Fällen. So entschied er 1965, dass es verfassungswidrig sei, wenn gegen den Willen eines Schülers vor Unterrichtsbeginn ein Gebet gesprochen werden musste. 1985 akzeptierte er den Sexualkundeunterricht an Hessens Schulen. 1982 lehnte er ein Volksbegehren gegen die Startbahn West ab.
Über jede Plenarsitzung des Landtages wird ein Stenografischer Bericht angefertigt, der den Sitzungsablauf möglichst wortgetreu wiedergibt. Dieser Bericht wird vom stenografischen Dienst gefertigt, deren Mitarbeitende diesen auf der Grundlage der sogenannten Kurzschrift verfassen. Zusätzlich können sie sich auch einer Tonaufzeichnung bedienen. Sie nehmen auch Zwischenrufe in den Bericht sowie Erläuterungen wie „anhaltender Beifall“, „Unruhe“ etc. auf. Auch können Mitglieder des Landtages, die zu einem Tagesordnungspunkt nicht mehr reden konnten, einen Wortbeitrag „zu Protokoll“ geben. Zunächst wird eine vorläufige Fassung des Berichts erstellt, zu der Korrekturen geltend gemacht werden können.