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Mobiltelefon mit Schlüssel im Plenarsaal

27. Wiesbadener Forum Datenschutz

Landtagspräsidentin Wallmann sieht niedrigschwellige Absicherung als zukunftsfähige Lösung im Bürokratieabbau

Überbordende Bürokratie führt zu unnötigen Verzögerungen, vereitelt Planungen und hemmt das Wachstum in vielerlei Bereichen – darüber sind sich Wirtschaft und Verwaltung einig. Nach Einschätzung von Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) ist es wichtig, sich beim Abbau von Bürokratie in sensiblen Bereichen wie dem Datenschutz an den Grundrechten zu orientieren. Der Abbau von Bürokratie sei eine komplexe Aufgabe, die nicht nur verschiedene Stellen, Ebenen und Aspekte, sondern auch über die Zeit gewachsene Regelungen und Strukturen umfasse, sagte sie beim 27. Wiesbadener Forum Datenschutz zum Bürokratieabbau im Datenschutz im Plenarsaal des Hessischen Landtages. „Eine für die Nutzer möglichst niedrigschwellige bürokratische Absicherung der Grund- und Freiheitsrechte könnte hier eine zukunftsfähige Lösung darstellen.“

Verzichtbare bürokratische Anforderungen abbauen

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Alexander Roßnagel sagte bei der gemeinsam veranstalteten Fachtagung: „Verzichtbare bürokratische Anforderungen im Datenschutz abzubauen, liegt im Interesse aller Beteiligten – der verantwortlichen Unternehmen, Vereine und Behörden ebenso wie der Datenschutzaufsicht. Daher ist danach zu suchen, auf welche Anforderungen verzichtet werden kann, ohne das Ziel des Datenschutzes und Grundrechtsschutzes zu gefährden.“ 

Die Referenten waren in diesem Jahr:

  • Manfred Pentz (CDU), Hessischer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung
  • Prof. Dr. Wolfgang Ziebarth, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule der Polizei Baden-Württemberg
  • Dr. Christian Geminn, Wissenschaftler am Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel
  • Prof. Dr. Thomas Petri, Landesbeauftragter für Datenschutz in Bayern
  • Prof. Dr. Tobias Kerber, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg 

Bei der Tagung mit Datenschutzexpertinnen und -experten aus Behörden und Unternehmen ging es insbesondere um Aspekte des Bürokratieabbaus im Datenschutz sowie um die damit verbundenen Risiken und Ermessensspielräume. 

Historische Vorreiterrolle Hessens im Datenschutz

Hessen war 1970 das einzige Land weltweit mit einem Datenschutzgesetz. Darin formulierte der Hessische Landtag die ersten gesetzlichen Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten überhaupt. Im Zuge dessen wurde auch die Institution des Hessischen Datenschutzbeauftragten geschaffen. Willi Birkelbach wurde am 8. Juni 1971 in diese Position gewählt und war damit der erste Datenschutzbeauftragte der Welt.

Hintergrund

Das Wiesbadener Forum Datenschutz findet seit 1992 im Hessischen Landtag statt. Dabei soll einer breiten Öffentlichkeit an aktuellen Fragestellungen vermittelt werden, welche besonderen Facetten und Konsequenzen das Recht auf Schutz der persönlichen Daten heute haben kann.

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