Ältestenrat des Landtages fasst Beschlüsse zur Rechtsstellung fraktionsloser Abgeordneter und zu einzelnen Ausschüssen
Der Ältestenrat des Landtages hat sich in dieser Woche mit der Rechtsstellung fraktionsloser Abgeordneter, der Verteilung von Ausschusssitzen und der Benennung des Vorsitzes des Rechtsausschusses – vor dem Hintergrund der Austritte der Abgeordneten Dr. Dr. Rainer Rahn und Walter Wissenbach aus der Fraktion der AfD – befasst.
Der Ältestenrat hat beschlossen die Bemessung der Redezeit der fraktionslosen Abgeordneten wurde in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Ältestenrats vom 3. November 2020 beibehalten.
Es gelten damit weiterhin folgende Redezeiten:
- bei einer Redezeit bis 30 Minuten: 2 Minuten
- bei einer Redezeit ab 30 Minuten: 4 Minuten
- bei einer Aktuellen Stunde und gemeinsamem Aufruf von Aktuellen Stunden: 2 Minuten
Fraktionslose Abgeordnete können einem Ausschuss als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht angehören. Außerdem haben fraktionslose Abgeordnete das Recht auf Anwesenheit in weiteren Ausschüssen, dort dann aber kein Antrags- und Rederecht.
Der Abgeordnete Dr. Dr. Rainer Rahn wird auf eigenen Wunsch dem Innenausschuss (INA) mitberatend angehören. Die mitberatende Ausschusszugehörigkeit des Abgeordneten Walter Wissenbach soll in der nächsten Sitzung des Ältestenrats beschlossen werden.
In Folge der Abberufung des Abgeordneten Walter Wissenbach als Vorsitzender des Rechtsausschusses (RTA) durch die Fraktion der AfD, hatte der Ältestenrat den Ausschussvorsitz neu zu benennen. Für den RTA, bei dem das Vorschlagsrechts bei der Fraktion der AfD lag, wurde der Abgeordnete Dr. Frank Grobe als neuer Ausschussvorsitzender benannt.
Der Ältestenrat befasste sich in dieser Woche auch mit der Verteilung von Ausschusssitzen in Ausschüssen mit 23 Mitgliedern: Der Hessische Landtag hat zu Beginn der Wahlperiode die Größe seiner Ausschüsse durch Beschluss festgelegt. Der Innenausschuss (INA), der Wirtschaftsausschuss (WVA), der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss (SIA) und der Kulturpolitische Ausschuss (KPA) haben gemäß dieses Beschlusses 23 Mitglieder. Die Sitzverteilung in den Ausschüssen erfolgt nach dem Zählverfahren nach Sainte-Laguë / Schepers. Durch das Ausscheiden der beiden Abgeordneten aus der Fraktion der AfD kann der 23. Sitz in diesen Ausschüssen – unter Anwendung des vorgenannten Zählverfahrens – nicht eindeutig zwischen der Fraktion der AfD und der Fraktion DIE LINKE zugeordnet werden. Dies machte einen Losentscheid in der Sitzung des Ältestenrates in dieser Woche erforderlich. Als Ergebnis entfällt der 23. Sitz im WVA, SIA und KPA auf die Fraktion der AfD, der 23. Sitz im INA entfällt auf die Fraktion DIE LINKE.