Fragen rund ums Petitionsverfahren: Kanzleisprechstunde am 30. April

Eignet sich mein Anliegen für eine Petition? Diese Frage beantworten Beschäftigte der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses. In der Kanzleisprechstunde gibt es zudem Unterstützung für die Formulierung von Anliegen. Das Informationsangebot besteht immer am letzten Mittwoch eines Monats im Landtag in Wiesbaden. Termine können auch in Form von Telefon- oder Videokonferenzen wahrgenommen werden. 

Die nächste Kanzleisprechstunde findet statt am:

Mittwoch, 30. April 2025, 
ab 14 Uhr,
im Hessischen Landtag
(Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden) 

Eine Anmeldung ist unter der Telefonnummer 0611 / 350-230 oder per E-Mail unter petitionen [at] ltg.hessen.de (petitionen[at]ltg[dot]hessen[dot]de) bis zum 29. April 2025 erforderlich.

Beispiel aus dem Jahresbericht 2024:

Wenn sich der Petitionsausschuss mit dem Bio-Abitur beschäftigt

Ob der Schwierigkeitsgrad der Abiturvorschläge im Leistungskurs Biologie angemessen war, hat eine Abiturientin im vergangenen Schuljahr überprüfen lassen. Dazu reichte sie eine Petition beim Petitionsausschuss ein. Da die Aufgaben aus ihrer Sicht zu komplex waren, forderte sie mindestens einen zusätzlichen Notenpunkt in der Bewertung.

Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen überprüfte daraufhin noch einmal die Abiturvorschläge zum Leistungskurs Biologie, die sich beide mit dem Thema Zellatmung befassten. In seiner Stellungnahme hieß es, die Zellatmung sei verpflichtender Unterrichtsinhalt im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase (Q2) sowohl im Grund- als auch im Leistungskurs gewesen. Die Teilaufgaben des Prüfungsvorschlags basierten im Wesentlichen auf Inhalten aus zwei verschiedenen Halbjahren, nämlich Q2 und Q3. Damit erfüllten die Aufgaben die formalen Vorgaben, hieß es aus dem Kultusministerium. Ein übermäßig hoher Schwierigkeitsgrad der Abituraufgaben sei eine subjektive Einschätzung und könne nicht bestätigt werden.

Fazit: Einen zusätzlichen Notenpunkt in ihrer Abiturklausur erhielt die Schülerin zwar nicht, doch es bleibt die Gewissheit, dass die Aufgabenstellung den Vorgaben entsprach und rechtmäßig war. Um diese Klarheit zu erlangen, war nicht etwa die Sammlung von 1000 Unterschriften oder Ähnlichem notwendig: Ausreichend war allein die Unterschrift der Petentin und die Kontaktaufnahme mit dem Petitionsausschuss.

Hinweis

Der Jahresbericht des Petitionsausschusses ist auf der Webseite des Hessischen Landtages abrufbar.

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