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Gruppenbild der Obleute des Petitionsausschusses

Zahl der Petitionen um fast zwölf Prozent gestiegen

Jahresbericht des Petitionsausschusses im Hessischen Landtag

Kritik an Petitionsplattformen: „Eine Unterschrift reicht aus.“

Im vergangenen Jahr haben Bürgerinnen und Bürger in Hessen 1.046 Petitionen eingereicht, um strittige Fragen mit Behörden zu klären. Das ist ein Anstieg um 11,9 Prozent im Vergleich zu Vorjahr. Im selben Zeitraum schloss der Petitionsausschuss 876 Petitionsverfahren ab. Damit stieg die Zahl um 7,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In rund 16 Prozent der Fälle (141 Petitionen) kam der Petitionsausschuss zu einem positiven oder teilweise positiven Ergebnis und erreichte damit das Niveau des Vorjahres. In mehr als der Hälfte der abgeschlossenen Petitionen (486 Fälle) konnte der Petitionsausschuss keine Beanstandung von Behördenentscheidungen feststellen. 

Oliver Ulloth (SPD), Vorsitzender des Petitionsausschusses, sagte: „Wir kümmern uns als Ausschuss um jedes noch so kleine Anliegen aus der vollen Überzeugung heraus, jeder und jedem sein verfassungsrechtlich garantiertes Recht zur Überprüfung, Bitte und Anregung zu ermöglichen. Dem Petitionsausschuss ist kein Anliegen zu unwichtig. Entscheidend ist, dass es hessisches Behördenhandeln betrifft oder einen Vorschlag zu einer Gesetzesinitiative enthält.“

Nach Artikel 17 des Grundgesetzes und Artikel 16 der Verfassung des Landes Hessen hat jeder das Recht, sich einzeln oder mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden, um sich über die Politik des Staates oder des Landes zu beschweren oder den Staat um etwas zu bitten. Der Petitionsausschuss prüft, ob Behörden auf Grundlage von Recht und Gesetz gehandelt und Ermessensspielräume genutzt haben.

Weg über Petitionsplattform verzögerte Verfahren

Knapp 25 Prozent der 2024 eingereichten Petitionen bezogen sich auf Vorgänge zum Thema Aufenthaltsrecht. Das war ein Anstieg um 46,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 77 Petitionen befassten sich mit dem Justizbereich, zum Beispiel mit der Dauer von Gerichtsverfahren. 

14 Petitionen wurden von mehr als 30 Personen unterstützt. Die Petitionen mit den meisten Unterschriften waren die „Behandlung von häuslicher Gewalt an Schulen“ (30.450 Unterschriften), „Schützt das hessische Bürgerbegehren“ (14.814 Unterschriften) und „Dauerhafte Gesamtförderung für die ‚Sommerwerft‘ in Frankfurt am Main“ (6.545). 

Dabei ist für ein Petitionsverfahren – im Unterschied zu privaten Petitionsplattformen – eine einzige Unterschrift ausreichend. „Durch den Versuch, willkürlich gesetzte Unterschriftenquoren zu erreichen, verpasste man bei einem Bauvorhaben im vergangenen Jahr eine frühzeitige Befassung des Hessischen Landtages mit dem Anliegen, so dass dem Petitionsausschuss schließlich die Hände gebunden waren und das Vorhaben nicht mehr gestoppt werden konnte“, sagte Ulloth weiter. „Durch diese Unterschriftensammelseiten entstehen Ängste, Unsicherheiten und falsche Vorstellungen, wie das Petitionsverfahren überhaupt abläuft und initiiert werden kann.“ Für die Bearbeitung einer Petition im Ausschuss ist es vollkommen unerheblich, wie viele Personen ein bestimmtes Anliegen unterstützen, so Ulloth, „eine Unterschrift reicht aus.“

Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger

Der Petitionsausschuss bietet regelmäßig Sprechstunden an. Am letzten Mittwoch im Monat können sich Bürgerinnen und Bürger in der Kanzleisprechstunde im Hessischen Landtag in Wiesbaden bei Fragen rund um das Petitionsverfahren beraten oder sich beim Formulieren von Petitionen unterstützen lassen. Zudem gibt es regelmäßig Bürgersprechstunden mit Abgeordneten des Petitionsausschusses. Der nächste Termin findet am Dienstag, 27. Mai 2025, im Hessischen Landtag mit der Abgeordneten Elke Barth (SPD) statt. Eine Anmeldung unter petitionen [at] ltg.hessen.de (petitionen[at]ltg[dot]hessen[dot]de) ist erforderlich.

„Oft kann im persönlichen Gespräch die Unsicherheit genommen werden, ob und wie eine Petition eingereicht werden kann und ob das persönliche Anliegen‚ nicht zu unwichtig ist‘“, sagte Ulloth weiter.

Weitere Informationen

Den ersten Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses betreffend Tätigkeit in der 21. Wahlperiode, Berichtszeitraum 2024 (Drucksache 21/1837) vom 13. März 2025 können Sie in der Datenbank des Hessischen Landtages abrufen.