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Pressekonferenz zum Vorschlag zur Stärkung und dem Schutz des Parlaments mit Astrid Wallmann

Schutz und Stärkung des Parlaments

Landtagspräsidentin Astrid Wallmann schlägt Gesetzesinitiative vor

Mit dem Vorschlag einer Gesetzesänderung will Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) die Möglichkeit schaffen, Beschäftigte von Fraktionen oder Abgeordneten von der staatlichen Finanzierung auszuschließen, sofern von ihnen eine Gefahr für das Parlament ausgeht. Wallmann sagt: „Parlamente wie der Hessische Landtag sind potenzielle Ziele von Personen, die als Verfassungsfeinde aktiv die Abschaffung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung betreiben wollen. Der Landtag hat daher sicherzustellen, dass Verfassungsfeinde vom Parlament nicht auch noch aus Steuergeldern finanziert werden und sie keinen Zugang zu seiner Infrastruktur erhalten.“

Den fünf im Landtag vertretenen Fraktionen hat die Parlamentspräsidentin einen Vorschlag zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes und des Hessischen Fraktionsgesetzes unterbreitet, damit diese die Initiative in das parlamentarische Verfahren einbringen können. „Ich bin überzeugt, dass der Vorschlag mit dem notwendigen rechtsstaatlichen Augenmaß einen wichtigen Beitrag dazu leistet, unsere Demokratie noch wehrhafter zu gestalten, indem er uns die Mittel an die Hand gibt, politisch entschlossen gegen die Feinde unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorzugehen“, sagte Wallmann. Die vorgeschlagene Regelung sei ein Anliegen, das alle Parlamentarier teilen können sollten.

Warum wird eine Anpassung als notwendig erachtet?

Die Beschäftigten der Landtagskanzlei unterliegen als Angehörige des öffentlichen Dienstes einer besonderen Verpflichtung zur Verfassungstreue. Anders verhält es sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen: Deren Gehälter werden ebenso aus Steuermitteln gezahlt und sie haben Zugang zu den Gebäuden sowie der Infrastruktur des Landtages. Obwohl insofern gleich in mehrfacher Hinsicht öffentliche Interessen berührt werden, findet eine Überprüfung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch öffentliche Stellen bisher nicht statt. Hier sieht Landtagspräsidentin Astrid Wallmann einen dringenden Handlungsbedarf.

Wie soll in dem Gesetzesvorschlag eine Überprüfung der Beschäftigten ausgestaltet sein?

Der Vorschlag zielt darauf ab, Beschäftigte von Fraktionen und Abgeordneten in einem dreistufigen Verfahren dahingehend zu überprüfen, ob von ihnen ein Risiko für das Parlament ausgeht. Wird dies bejaht, besteht die Möglichkeit, die Person von der Finanzierung auszunehmen.

  • Schritt 1: Die Beschäftigten der Abgeordneten und Fraktionen erhalten die Gelegenheit, sich auf einem Fragebogen zu etwaigen Vorstrafen oder einer verfassungsfeindlichen Betätigung innerhalb der letzten fünf Jahre zu äußern.
  • Schritt 2: Die Landtagskanzlei holt das Führungszeugnis für Behörden ein. Es ist ein Mittel, um die Angaben in der freiwilligen Selbstauskunft zu prüfen und einen möglichen Verdacht zu konkretisieren.
  • Schritt 3: Bei bestehendem Anlass ist die Einsichtnahme in Strafurteile sowie die Einholung personenbezogener Auskünfte des Verfassungsschutzes und des Landeskriminalamtes vorgesehen.

Auf Grundlage der genannten Informationen soll anschließend eine individuelle Entscheidung darüber getroffen werden, ob von einer überprüften Person tatsächlich eine Gefahr für das Parlament ausgeht.

Wie läuft das Verfahren der Überprüfung ab?

Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig, auch werden Gerichtsurteile und Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden nicht ohne Einverständnis eingeholt. Wird eine Mitarbeit in diesem Verfahren jedoch verweigert, muss der oder die Beschäftigte damit rechnen, von der Finanzierung ausgeschlossen zu werden.

Schritt 3 greift nach dem Vorschlag dann, wenn nach den ersten beiden Schritten Zweifel an der parlamentarischen Zuverlässigkeit bestehen. Sollte es dann hinreichende Gründe für den Ausschluss an der Finanzierung geben, wird der Fall im Präsidium abschließend beraten. Im Präsidium sind alle Landtagsfraktionen vertreten.