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Astrid Wallmann steht am Pult im hessischen Landtag links, rechts und hinter ihr sitzen weitere Landtagsabgeordnete

Tagung der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse von Bund und Ländern

Gemeinsame Online-Petitionsplattform des Deutschen Bundestages und der Landtage ist das Ziel. Die Idee stammt aus Hessen.

Erstmals tagten die Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente in Hessen – im Landtag in Wiesbaden. Bei der zweitägigen Zusammenkunft ging es insbesondere um Themen der Digitalisierung und dabei auch um den Aufbau einer gemeinsamen föderalen Online-Petitionsplattform.

Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU): „Die Bürgerinnen und Bürger können sich bereits heute online mit ihren Eingaben an die Parlamente in Deutschland wenden. Eine gemeinsame föderale Online-Petitionsplattform existiert bislang aber nicht. Solch ein Angebot hätte aber klare Vorteile, denn es würde die Internetseiten der Parlamente übersichtlich bündeln und so für eine bessere digitale Auffindbarkeit sorgen. Das halte ich auch für geboten, denn bei den zahlreich existierenden privaten Petitionsplattformen haben die Bürgerinnen und Bürger keinen Anspruch auf eine Behandlung ihrer Eingaben im Sinne des Grundgesetzes. Private Petitionsplattformen hegen häufig selbst Gewinnmaximierungsabsichten und sammeln zu diesem Zweck die Daten der Nutzerinnen und Nutzer. Durch die direkte Eingabe haben die Bürgerinnen und Bürger dagegen die Gewissheit, dass ihr Anliegen datenschutzkonform, sorgfältig geprüft wird. Und für die Prüfung reicht bereits eine Stimme aus. Auch ich wünsche mir deshalb, dass das Projekt einer gemeinsamen föderalen Online-Petitionsplattform schon bald Realität wird. Die Idee dazu stammt übrigens aus Hessen.“

Weiter erklärte Astrid Wallmann: „Die vertrauensvolle Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg – das kennzeichnet die Arbeit des Petitionsausschusses ganz besonders. Ich freue mich sehr, dass die Abgeordneten aus allen Himmelsrichtungen zu uns nach Hessen gekommen sind, um wichtige Themen der Zukunft – wie etwa die Digitalisierung im Petitionsbereich – zu diskutieren, und gemeinsam daran arbeiten, die Tätigkeit der Petitionsausschüsse noch bekannter zu machen. So kann das wichtige Verfassungsrecht den Menschen noch nähergebracht und den Bürgerinnen und Bürgern in Zukunft noch besser geholfen werden.“

Besonderer Dank gilt den Parlamentarierinnen und Parlamentariern

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Martina Stamm-Fibich (SPD) sagte: Ich freue mich, dass die Vorsitzendentagung in Wiesbaden im Hessischen Landtag stattfand. Die Petitionsausschüsse stellen eine wichtige Schnittstelle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Parlamenten dar. Vor diesem Hintergrund kommt dem regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch nach meiner Meinung eine besondere Bedeutung zu. Nicht zuletzt ist das Petitionsrecht ein wichtiges Grundrecht."

Oliver Ulloth (SPD), Vorsitzender des Petitionsausschusses des Hessischen Landtages, sagte: „Wir haben viele Denkanstöße durch die Referentinnen und Referenten, aber auch im Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen erhalten. Besonders interessant finde ich eine regelmäßige Fernsehsendung der österreichischen Volksanwälte, die seit über 20 Jahren im ORF-Fernsehen eine Auswahl ihrer aktuellen Fälle diskutieren, um durch diese Öffentlichkeit, den Menschen zu helfen. Darüber könnte man auch in Hessen einmal nachdenken, wenn die Medienpartner dazu bereit sind.“

Abschließend betonte die Landtagspräsidentin: „In meiner Arbeit als Präsidentin bin ich dem Petitionsausschuss eng verbunden. Das verfassungsrechtlich verankerte Petitionsrecht ist das Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich unmittelbar an ihre Volksvertretung zu wenden. Dass die Hessinnen und Hessen hiervon Gebrauch machen, dafür werbe ich und die Unterstützung der Arbeit des Petitionsausschusses hat für mich einen ganz besonderen Stellenwert. Über elf Jahre gehörte ich selbst dem Petitionsausschuss an, mehrere Jahre davon als Obfrau. Mir ist in dieser Zeit der Petitionsausschuss sehr ans Herz gewachsen, denn in keinem anderen Ausschuss ist man so direkt mit den Menschen verbunden und mit ihren Belangen und Nöten befasst. Durch vermittelnde Gespräche lässt sich allerdings häufig eine positive Lösung auch für schwierige Situationen finden. Es ist eine sehr verantwortungsvolle, aber auch ausfüllende Arbeit und es ist eine Arbeit von enormer gesellschaftlicher Relevanz, die die Mitglieder der Petitionsausschüsse leisten. Dafür möchte ich den Parlamentarierinnen und Parlamentariern herzlich danken.“

Hintergrund:

Nach Artikel 17 des Grundgesetzes und Artikel 16 der Verfassung des Landes Hessen hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. In der Sprache des Parlamentes heißt jemand, der von diesem Recht Gebrauch macht „Petent". Die von der Petentin oder dem Petenten eingereichte Bitte oder Beschwerde wird als "Petition" oder auch "Eingabe" bezeichnet. Weiterführende Informationen zum Petitionsrecht finden Sie auch bei uns im Internet, unter: Petitionen | Hessischer Landtag (hessischer-landtag.de).