
Untersuchungsausschuss 21/2 schließt die Beweisaufnahme
Im Untersuchungsausschuss zur Versetzung der Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium in den einstweiligen Ruhestand werden weder weitere Zeugen befragt noch weitere Akten eingefordert. Dies hat der Ausschuss in seiner 15. Sitzung an diesem Mittwoch mehrheitlich beschlossen. „Damit gelten sämtliche Beweisbeschlüsse als erledigt. Die vernommenen Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige sind somit endgültig entlassen und können nicht noch einmal geladen werden“, sagte der Ausschussvorsitzende Marius Weiß (SPD).
Basierend auf den Vernehmungen und den rund 3700 Seiten umfassenden Akten wird Berichterstatter J. Michael Müller (CDU) am 2. Oktober einen Abschlussbericht vorlegen. Die Fraktionen haben zudem die Möglichkeit, Sondervoten abzugeben. Während der Plenarwoche im November (11.11. bis 13.11.) soll der Abschlussbericht auf der Tagesordnung des Landtages stehen.
Worum geht es in diesem Untersuchungsausschuss?
Der Untersuchungsausschuss zur Entlassung von Prof. Lamia Messari-Becker als Wirtschaftsstaatssekretärin war im September 2024 auf Antrag der Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Freie Demokraten eingesetzt worden. Die 16 Ausschussmitglieder tagten bis Ende Juni während 14 Sitzungen fast 60 Stunden und vernahmen 27 Zeuginnen und Zeugen – darunter Ministerpräsident Boris Rhein, Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori, Kultusminister Armin Schwarz und Benedikt Kuhn, Leiter der Staatskanzlei – sowie drei Sachverständige.
Was ist ein Untersuchungsausschuss?
Artikel 92 der hessischen Verfassung räumt dem Parlament das Recht ein, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Durch das Untersuchungsrecht erhalten das Parlament und insbesondere die Opposition die Möglichkeit, unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten mit hoheitlichen Mitteln, die sonst in erster Linie Gerichten zur Verfügung stehen, selbstständig Sachverhalte aufzuklären. Ein solcher Ausschuss kann zum Beispiel Zeugen und Sachverständige vernehmen und sich Akten vorlegen lassen.
Das Untersuchungsausschussrecht gilt als das „schärfste Schwert“ der politischen Auseinandersetzung im Parlament. Mögliches Fehlverhalten von Politikern, von Regierung oder Verwaltung sollen geprüft werden. Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum zusammen.