
Bevor in der ersten Mai-Plenarsitzung die Fragestunde aufgerufen wurde, gab Landtagspräsidentin Astrid Wallmann einen Bericht zu den Abgeordnetenentschädigungen.
Die Sitzung kann mit Untertiteln auf unserem YouTube-Kanal aufgerufen werden.
TAGESORDNUNG
Amtliche Mitteilungen
Zu Beginn der Plenarsitzung informierte die Präsidentin über organisatorische und aktuelle Sachverhalte.
- Die Amtlichen Mitteilungen wurden entgegengenommen.
Bericht der Landtagspräsidentin
Die Präsidentin des Landtags berichtete nach § 22 des Hessischen Abgeordnetengesetzes über die Angemessenheit der Entschädigungen von Abgeordneten und zur Anpassung von Leistungen zum 1. Juli 2023 (Drucksache 20/11085)
- Der Bericht wurde entgegengenommen.
TOP 1 | Fragestunde
Mit den Mündlichen Fragen an die Regierung (Drucksache 20/10843) nehmen die Abgeordneten Ihr Kontrollrecht gegenüber der Landesregierung wahr und stellen Fragen zu Sachverhalten der Regierungsaktivitäten. Die mündlich gestellten Fragen wurden zuvor schriftlich an die Regierung übermittelt, damit sie in der entsprechenden Fachabteilung bearbeitet werden konnten. Je ein Mitglied des Kabinetts (Ministerin oder Minister, bzw. Staatssekretärin oder Staatssekretär) teilt dann die Antwort dem Plenum des Landtags mit.
- Die Fragestunde wurde abgehalten.
TOP 2 | Regierungserklärung
Die Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Lucia Puttrich überschrieb ihre Rede "Hessen in Europa - Europa in Hessen". Die Fraktionen nahmen dazu Stellung.
- Die Regierungserklärung wurde entgegengenommen und besprochen
TOP 5 | Achtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches
Die Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (Drucksache 20/10884) thematisierte im Wesentlichen die Erweiterung des Fachkraftkatalogs für den Bereich der Kinderbetreuung zur Gewinnung weiterer Personen als Fachkräfte.
- Der Gesetzentwurf wurde nach Erster Lesung dem Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
TOP 12 | Hessisches Naturschutzgesetz
In Zweiter Lesung wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz − HeNatG) (Drucksache 20/10374) behandelt.
Darin sind Regelungen zum Schutz der Natur, zur Landschaftspflege sowie zum Erhalt der Artenvielfalt vorgesehen. Das betrifft die Landschaftsplanung und Eingriffsrechte, Ökokonto und Ausgleichsmaßnahmen, Umweltbildung, Land- und Forstwirtschaft, Biodiversitätsstrategie und –bericht, Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen, den Schutz von Mooren, Naturschutzgebiete, Naturmonumente und Biotope, Waldentwicklung zum Naturwald, Schutz des europäischen Naturerbes, Schutz der Tier- und Pflanzenarten, Naturerlebnisräume, Bewirtschaftungspläne für Landschaftsschutzgebiete, Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden sowie Fachaufsicht und Bußgeldvorschriften.
- Der Gesetzentwurf wurde nach Zweiter Lesung dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung zurücküberwiesen.
Den Verfahrensstand können Sie im Landtagsinformationssystem stets aktuell abrufen.