
Der Plenardonnerstag beginnt um 9.05 Uhr mit den Aktuellen Stunden, die sich in dieser Woche mit den nachfolgenden Themen befassen:
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Fraktion der SPD: Der hessische Innenminister Beuth muss dringend einen neuen, souveränen und deeskalierenden Ansatz für seinen Umgang mit Frankfurter Fußballfans finden. (20/202)
Hierzu wird auch der Dringliche Antrag der Fraktion der SPD, Fraktion der Freien Demokraten, Fraktion DIE LINKE „Aufforderung zur Deeskalation hinsichtlich der angespannten Situation der Landesregierung zu Eintracht Frankfurt (20/260) aufgerufen.
- Der Dringliche Antrag 20/260 wurde abgelehnt.
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Fraktion der Freien Demokraten: Hessens Schulen endlich in die Zukunft führen – Digitalpakt nutzen – Digitalisierungsmittel verdoppeln. (20/203)
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Fraktion der AfD: Umsetzung des „Digitalisierungspaktes“ im Land Hessen. (20/204)
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Fraktion der CDU: Digitalpakt – Einigung ist eine gute Nachricht für Schulen in Hessen. (20/206)
Hierzu wird auch der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Einigung bei Grundgesetzänderung ist wichtige Voraussetzung zur Umsetzung des Digitalpakts“ (20/254) aufgerufen.
- Der Dringliche Entschließungsantrag 20/254 wurde ohne Aussprache an den Kulturpolitischen Ausschuss und an den Ausschuss für Digitales und Datenschutz überwiesen.
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Nachricht für Hessens Auszubildende: AzubiCard stärkt Berufsbildung und öffnet Türen.(20/205)
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Fraktion DIE LINKE: Unmenschliche Abschiebepraxis in Hessen beenden! (20/207)
Nach den Aktuellen Stunden geht es weiter mit dem Antrag der Fraktion der Freien Demokraten „Energiepolitik neu denken – Bürgerwillen ernst nehmen“ (20/176). Die Freien Demokraten stellen fest, dass die klimaschädlichen CO2-Emissionen in Hessen seit 2014 kontinuierlich gestiegen seien, nachdem sie in den Jahren zuvor deutlich reduziert worden wären. Im Jahr 2016 (letzte verfügbare Angabe) seien 3 Millionen Tonnen mehr ausgestoßen worden, als 2014. Im Gegensatz dazu sei es der damaligen CDU-FDP-Regierung gelungen, die Emissionen von 2010 bis 2014 um 4,7 Millionen Tonnen zu senken. Die Klimaschutzpolitik der schwarz-grünen Landesregierung sei gescheitert. Hessen drohe die klimapolitischen Ziele zu verfehlen. Ein Neustart in der Energiepolitik sei notwendig. Die Fixierung auf Windkraft, welche 2017 nur 1,3 % zum Primärenergieverbrauch beitrug, sei kein wirksames Instrument. Es wird kritisiert, dass die Förderung der Energieforschung durch das Land Hessen in der Zeit von 2014 bis 2016 auf insgesamt 20 Mio. € reduziert worden sei. In der Periode von 2011 bis 2013 hätten über 30 Mio. € zur Verfügung gestanden. Im gleichen Zeitraum (2014 bis 2016) sei die Zahl der in Hessen angemeldeten Patente im Bereich erneuerbarer Energien auf 44 gesunken, nachdem zwischen 2011 und 2013 noch 91 Patentanmeldungen registriert worden seien. Der Rückgang der Innovationstätigkeit um mehr als 50 % sei überdurchschnittlich. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Mittel für die Energieforschung zu erhöhen. Statt immer mehr Geld für Werbemittel und Kampagnen zur Verfügung zu stellen, seien Steuergelder im Sinne eines effektiven Klimaschutzes wirksamer im Bereich Forschung und Entwicklung investiert.
- Der Antrag 20/176 wurde nach Aussprache an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen überwiesen.
Hierzu wird auch der Dringliche Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Klimaschutz und Energiewende weiterhin erfolgreich und bürgerfreundlich gestalten“ (20/266) aufgerufen. Die Redezeit beträgt insgesamt 1:10 Stunde.
- Der Dringliche Antrag 20/266 wurde nach Aussprache an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen überwiesen.
Gegen 14:12 Uhr wird die Sitzung für die einstündige Mittagspause unterbrochen.
Nach der Mittagspause folgt der Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Überarbeitung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gemäß den Vorgaben der Istanbul-Konvention“ (20/177). Die Landesregierung wird aufgefordert unter anderem die folgenden Maßnahmen umzusetzen: Den „Zweiten Aktionsplan des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich“ vom 12. September 2011 grundlegend zu überarbeiten und an den Vorgaben der Istanbul-Konvention auszurichten. Mit den Kommunen den weiteren und zeitnahen Ausbau von mindestens 300 Frauenhausplätzen und Frauenschutzwohnungen zu vereinbaren und dafür die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Die kommunalisierten Landesmittel für Frauenschutzprojekte und Beratungsstellen zu dynamisieren, um Tariferhöhungen und steigende Betriebs- und Sachkosten auszugleichen. Sicherzustellen, dass das Modellprojekt „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ spätestens bis zum Ende des Jahres 2021 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Hessens betroffenen Menschen angeboten werden kann.
- Der Antrag 20/177 wird nach Aussprache an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss überwiesen.
Hierzu wird auch der Dringliche Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Gewaltschutzarbeit sicherstellen – Instanbul Konvention umsetzen – Sozialbudget absichern“ (20/265) aufgerufen. Die Redezeit beträgt insgesamt 1:10 Stunde.
- Der Dringliche Antrag 20/265 wird nach Aussprache an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss überwiesen.
Um 16.25 Uhr berät das Plenum über den Antrag der Fraktion der AfD zum Thema "Beendigung der Kooperation mit DITIB" (20/131). Die Landesregierung wird darin aufgefordert, die Kooperation im Rahmen des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts mit der Islamischen Religionsgemeinschaft DITIB sofort oder spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 zu beenden. Es wird beanstandet, dass DITIB als sunnitischer Verband, nur nach den Vorgaben des sunnitischen Islams unterrichte („Curriculum sunnitisch“). Die vielfachen weiteren Strömungen im Islam blieben im Unterricht in Kooperation mit DITIB unbeachtet. Die Fraktion der AfD beanstandet den bisherigen Anspruch von DITIB, sie sei für alle moslemischen Schüler verantwortlich, nicht nur für türkische. Es wird festgestellt, dass DITIB als türkische und sunnitische Religionsgemeinschaft nicht geeignet sei, alle in Hessen lebenden Moslems unterschiedlicher Glaubensrichtungen, alleinig zu vertreten. Des weiteren wird die Landesregierung aufgefordert, alternative Unterrichtsangebote zur Fortsetzung des bekenntnisorientierten Islamunterrichts an hessischen Schulen zu erarbeiten. Hierzu sollten Vertreter aller islamischen Gemeinden in Hessen beratend beteiligt werden. Redezeit: 1:10 Stunde.
- Der Antrag 20/131 wurde abgelehnt.
Um 17:35 Uhr diskutiert das Plenum über die Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der Freien Demokraten für ein Gesetz zur Änderung des Mobilitätsfördergesetzes (20/175). Urbane Seilbahnen könnten eine attraktive Ergänzung zum bestehenden Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sein. Eine entsprechende Debatte laufe bereits im Rhein-Main-Gebiet und es gäbe mehrere Vorschläge, wie durch urbane Seilbahnen Entlastung geschaffen werden könnte. Auch andere deutsche Städte prüften derzeit solche Projekte, so habe München bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Der Vorteil einer Verstärkung oder Erweiterung des ÖPNV-Angebots durch Seilbahnen entstehe vor allem durch die geringen Kosten und die kurze Planungszeit. In Hessen seien urbane Seilbahnen jedoch bislang nicht ausdrücklich Teil der Förderkulisse des Mobilitätsfördergesetzes. Ob die im Mobilitätsfördergesetz erwähnten „Bahnen besonderer Bauart“ urbane Seilbahnen mit erfassten, bleibe rechtlich umstritten. Andere Bundesländer, wie etwa Baden-Württemberg, hätten bereits 2015 bei gleicher rechtlicher Ausgangslage Rechtsgrundlagen für eine Förderung urbaner Seilbahnen in ihren jeweiligen Landesgesetzen geschaffen. Das Mobilitätsfördergesetz solle entsprechend geändert werden, sodass urbane Seilbahnen als förderfähige Vorhaben anerkannt würden und Rechtssicherheit geschaffen werde. Redezeit: 52 Minuten.
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Der Gesetzentwurf der Fraktion der Freien Demokraten für ein Gesetz zur Änderung des Mobilitätsfördergesetzes wurde nach Erster Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen überwiesen.
Um 18:27 Uhr ist die Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (20/178). Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) wurde in Deutschland 2009 ratifiziert. Mit der Konvention werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen als allgemeine Menschenrechte anerkannt. Die Konvention stellt klar, dass die Menschen mit Behinderung ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe besitzen. Die Konvention der Vereinten Nationen durchdringt alle staatlichen Ebenen. Die Koalitionsvereinbarung sieht daher vor, das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) an die Bestimmungen der UN-BRK vom 13. Dezember 2006 anzupassen. Das unbefristete HessBGG aus dem Jahre 2004, zuletzt novelliert 2010, soll das Verhältnis zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat im Sinne der Anforderungen der UN-BRK präzisieren, indem es den Verwaltungsbehörden im Land Hessen klare Handlungsleitlinien vorgibt. Das HessBGG wird inhaltlich an die novellierte Fassung des BGG und die Vorgaben der UN-BRK angepasst. Da Inklusion das grundsätzliche Mitdenken der Belange von Menschen mit Behinderung bei den zu gestaltenden Lebensbereichen erfordert, ist das HessBGG als Rahmengesetz zu verstehen. Redezeit: 52 Minuten.
- Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes wurde nach Erster Lesung an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss überwiesen.
Im Anschluss geht es mit dem Antrag der Fraktionen der SPD, der Freien Demokraten und der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Anhörung zur Theaterlandschaft und den öffentlichen Bühnen in Hessen“ (20/174) weiter. Die antragstellenden Fraktionen würdigen die Arbeit der Theater in Hessen und danken allen, die daran mitwirken. Die o.g. Fraktionen führen eine Anhörung zur Lage des Schauspiels, der Theater, der öffentlichen Bühnen und der freien Darstellenden Künste in Hessen durch. Diese Anhörung solle vom Ausschuss für Wissenschaft und Kunst umgesetzt werden. Dabei sollten insbesondere folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Weitere Entwicklung der Theaterlandschaft in Hessen; kulturelle Bildung; Schule und Theater; zielgruppenspezifische Angebote und Theater; soziale Situation der Theaterschaffenden; Bewertung von Förderkriterien und -instrumenten und praktische Umsetzung; Finanzierung der Theater, der öffentlichen Bühnen und der freien Darstellenden Künste in Hessen und der bauliche Zustand von Proben- und Spielstätten sowie die Bereitstellung von geeigneten Flächen bzw. Räumlichkeiten für die Theaterschaffenden.
- Der Antrag 20/174 wurde zur abschließenden Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen.
Hierzu wird auch der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Anhörung der Kulturschaffenden aus Soziokultur und Darstellender Kunst“ (20/262) aufgerufen. Die Redezeit beträgt insgesamt 35 Minuten.
- Der Dringilche Entschließungsantrag 20/262 wurde zur abschließenden Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen.
Das Plenum endet gegen 19:30 Uhr.