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02
Juli
2025
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
3. Dringlicher Berichtsantrag Fraktion der Freien Demokraten
Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens – Fragwürdige Datenerhebung durch die Landesregierung
– Drucks. 21/2353 –
- Beschluss:
INA 21/26 – 02.07.2025
Der Dringliche Berichtsantrag gilt mit der Entgegennahme des mündlichen Berichts im Innenausschuss als erledigt.
Der Minister sagt die Vorlage weiterer Informationen zu.
Zu Beginn der Sitzung kam der Ausschuss überein, den Antrag der Antragsteller anzunehmen und den Dringlichen Berichtsantrag in öffentlicher Sitzung zu behandeln.
(einvernehmlich)
Nicht öffentlicher Teil
1. Gesetzentwurf Landesregierung
Gesetz zur Änderung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften
– Drucks. 21/2376 –
hier: Beschlussfassung über eine mögliche Anhörung
- Beschluss:
INA 21/26 – 02.07.2025
Der Innenausschuss beabsichtigt – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Präsidentin – zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche mündliche Anhörung durchzuführen am Mittwoch, 27. August 2025, 12:30 Uhr.
Der Innenausschuss kommt überein, dass zu dieser Anhörung die kommunalen Spitzenverbände eingeladen werden und außerdem jede Fraktion bis zu fünf Anzuhörende benennt.
Die Fraktionen werden gebeten, die Anzuhörenden bis Dienstag, 8. Juli 2025, zu benennen.
Hinweis: Benannte Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter müssen im Lobbyregister des Hessischen Landtages eingetragen sein.
Die Anzuhörenden werden um die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme bis Freitag, 15. August 2025, gebeten.
(einvernehmlich)
2. Gesetzentwurf Landesregierung
Drittes Gesetz zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes
– Drucks. 21/2378 –
hier: Beschlussfassung über eine mögliche Anhörung
- Beschluss:
INA 21/26 – 02.07.2025
Der Innenausschuss beabsichtigt – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Präsidentin – zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche mündliche Anhörung durchzuführen am Mittwoch, 27. August 2025, 14:30 Uhr.
Der Innenausschuss kommt überein, dass zu dieser Anhörung die kommunalen Spitzenverbände eingeladen werden und außerdem jede Fraktion bis zu fünf Anzuhörende benennt.
Die Fraktionen werden gebeten, die Anzuhörenden bis Dienstag, 8. Juli 2025, zu benennen.
Hinweis: Benannte Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter müssen im Lobbyregister des Hessischen Landtages eingetragen sein.
Die Anzuhörenden werden um die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme bis Freitag, 15. August 2025, gebeten.
(einvernehmlich)
4. Besondere Vorkommnisse im Bereich des Innern
- Beschluss:
INA 21/26 – 02.07.2025
Der Minister erteilt Informationen.
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