Bilddatei
Autotür eine Polizeiwagen
02
Juli
2025

Innenausschuss - 26. Sitzung

Sitzungsraum 510 W

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

3. Dringlicher Berichtsantrag Fraktion der Freien Demokraten 
Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens – Fragwürdige Datenerhebung durch die Landesregierung 
– Drucks. 21/2353

  • Beschluss:
    INA 21/26 – 02.07.2025
    Der Dringliche Berichtsantrag gilt mit der Entgegennahme des mündlichen Berichts im Innenausschuss als erledigt.
    Der Minister sagt die Vorlage weiterer Informationen zu.
    Zu Beginn der Sitzung kam der Ausschuss überein, den Antrag der Antragsteller anzunehmen und den Dringlichen Berichtsantrag in öffentlicher Sitzung zu behandeln.
    (einvernehmlich)

Nicht öffentlicher Teil

1. Gesetzentwurf Landesregierung 
Gesetz zur Änderung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften 
– Drucks. 21/2376
hier: Beschlussfassung über eine mögliche Anhörung

  • Beschluss:
    INA 21/26 – 02.07.2025
    Der Innenausschuss beabsichtigt – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Präsidentin – zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche mündliche Anhörung durchzuführen am Mittwoch, 27. August 2025, 12:30 Uhr.
    Der Innenausschuss kommt überein, dass zu dieser Anhörung die kommunalen Spitzenverbände eingeladen werden und außerdem jede Fraktion bis zu fünf Anzuhörende benennt.
    Die Fraktionen werden gebeten, die Anzuhörenden bis Dienstag, 8. Juli 2025, zu benennen.
    Hinweis: Benannte Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter müssen im Lobbyregister des Hessischen Landtages eingetragen sein.
    Die Anzuhörenden werden um die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme bis Freitag, 15. August 2025, gebeten.
    (einvernehmlich)


2. Gesetzentwurf Landesregierung 
Drittes Gesetz zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes 
– Drucks. 21/2378
hier: Beschlussfassung über eine mögliche Anhörung

  • Beschluss:
    INA 21/26 – 02.07.2025
    Der Innenausschuss beabsichtigt – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Präsidentin – zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche mündliche Anhörung durchzuführen am Mittwoch, 27. August 2025, 14:30 Uhr.
    Der Innenausschuss kommt überein, dass zu dieser Anhörung die kommunalen Spitzenverbände eingeladen werden und außerdem jede Fraktion bis zu fünf Anzuhörende benennt.
    Die Fraktionen werden gebeten, die Anzuhörenden bis Dienstag, 8. Juli 2025, zu benennen.
    Hinweis: Benannte Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter müssen im Lobbyregister des Hessischen Landtages eingetragen sein.
    Die Anzuhörenden werden um die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme bis Freitag, 15. August 2025, gebeten.
    (einvernehmlich)


4. Besondere Vorkommnisse im Bereich des Innern

  • Beschluss:
    INA 21/26 – 02.07.2025
    Der Minister erteilt Informationen.