Arno Enners
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 1981:Realschule, Liebigschule Gießen
- 1981 bis 1984:Lehre zum Feinmechaniker
- 1984 bis 1986:Lehre zum Kfz-Mechnaniker
- 1986 bis 1993:Bundeswehr
- 1994 bis 2018:Werkstatt- und Fuhrparkleiter
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 2013:Mitglied der Partei AfD
- von 2014 bis 2020:Sprecher des AfD-Stadtverbandes Gießen
- seit 2019:stellv. Sprecher des AfD-Kreisverbandes Gießen
- von 2020 bis 08/2021:Beisitzer im Vorstand des AfD-Stadtverbandes Gießen
- von 09/2022 bis 10/2024:Sprecher des AfD-Ortsverbandes Allendorf/Rabenau
- seit 10/2024:stellv. Sprecher des AfD-Ortsverbandes Allendorf/Rabenau
Mandate in anderen Parlamenten
- von 2016 bis 08/2021:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gießen
- von 2017 bis 12/2021:Beigeordneter beim Hessischen Landeswohlfahrtsverband
- seit 11/2021:Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Hessischen Landeswohlfahrtsverband
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Kassel,
Vorsitzender der AfD-Fraktion in der Verbandsversammlung
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.arnoenners.de
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.