Christoph Sippel
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- Fachhochschulabschluss an der Radko-Stöckl-Schule, Melsungen
- 08/2015 bis 01/2018:Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Kreissparkasse Schwalm-Eder, Melsungen
- 01/2018 bis 01/2019:Bankkaufmann bei der Kreissparkasse Schwalm-Eder, Melsungen
- 02/2019 bis 11/2023:Sachbearbeiter im Wahlkreisbüro bei Dr. Bettina Hoffmann MdB, Wabern
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- seit 11/2013:Mitglied der Grünen Jugend
- seit 07/2015:Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- von 09/2018 bis 06/2020:Beisitzer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schwalm-Eder, Wabern
- von 07/2019 bis 10/2022:Mitglied im Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen, Wiesbaden
- von 06/2020 bis 04/2024:Schatzmeister von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schwalm-Eder, Wabern
- seit 04/2024:Kreissprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schwalm-Eder
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Dr. Bettina Hoffmann, MdB,
Sachbearbeiter
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Schwalm-Eder-Kreis, Homberg (Efze), Mitglied des Kreistages
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.christoph-sippel.de
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.