Frederik Bouffier
Spenerweg 8
35394 Gießen
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 2010:Abitur, Liebigschule Gießen
- 2010 bis 2017:Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen, Abschluss 1. Staatsexamen
- 2012 bis 2013:Auslandsaufenthalt an der University of Nottingham
- 2018 bis 2020:Rechtsreferendariat am Landgericht Gießen u. a. mit Stationen beim Regierungspräsidium Gießen und dem Europäischen Parlament; Abschluss 2. Staatsexamen
- seit 2020:Rechtsanwalt in der Kanzlei Bouffier, Wolf & Kollegen, Gießen
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 2008:Mitglied der Partei CDU
- seit 2022:Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes Gießen
- seit 2022:stellvertretender Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Gießen
- seit 2023:stellvertretender Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Mittelhessen
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 2016:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Gießen
- seit 2016:Mitglied des Kreistages des Landkreises Gießen
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Rechtsanwalt, Gießen
zu 2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwalt, Gießen,
jährlich Stufe 5
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Gießen,
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Gießen, Gießen,
Mitglied des Kreistages
zu 7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Kanzlei Bouffier, Wolf & Kollegen, Gießen
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.