Bilddatei
Portraitfoto

Hans Christian Göttlicher

Lehrer
Wahlkreis
Kassel-Land I
Anschrift

Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland

Telefon
h.goettlicher [at] ltg.hessen.de
Geburtsdatum
Konfession
römisch-katholisch
Familienstand
verheiratet
2 Kinder
Wahlkreis-Zuständigkeit
Kassel-Land I

Lebenslauf

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • 08/1994 bis 06/1997:
    Albert-Schweitzer-Schule Hofgeismar, Gymnasiale Oberstufe
  • 1997:
    Allgemeine Hochschulreife, Albert-Schweitzer-Schule Hofgeismar
  • 08/1997 bis 08/1998:
    Zivildienst an der Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
  • 10/1998 bis 09/2005:
    Studium an der Universität Kassel, Bauingenieurwesen, Abschluss Diplom I und Diplom II
  • 09/2005 bis 09/2007:
    Vorbereitungsdienst Hauptschule Rosendahl Osterwick
  • 10/2007 bis 02/2008:
    Elternzeitvertretung Dietrich-Bonhoeffer-Schule Dorsten
  • 02/2008 bis 12/2023:
    Lehrer Ahnatal-Schule Vellmar

Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien

  • Mitglied der Partei CDU
  • seit 11/2020:
    Mitglied CDU-Stadtverband Immenhausen
  • seit 09/2021:
    Bürgermeisterkandidat CDU Immenhausen
  • seit 11/2021:
    Stellv. Stadtverbandsvorsitzender CDU Immenhausen
  • seit 03/2024:
    Stellv. Kreisvorsitzender CDU Kassel-Land

Mandate in anderen Parlamenten

  • seit 05/2024:
    Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Immenhausen

Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien

Mitglied
Innenausschuss: seit 06.02.2024
Petitionsausschuss: seit 06.02.2024
Stellvertretendes Mitglied
Hauptausschuss: seit 18.01.2024
Abgeordnete/r seit 18.01.2024
Sprecher für Glücksspiel und Landeslotterie seit 18.01.2024

Angaben nach den Verhaltensregeln

zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Ahnatal-Schule-Vellmar, Vellmar
Lehrer

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen. 
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.