Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen)
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 1976:Abitur an der Michelsenschule, Hildesheim
- 1978 bis 1978:Berufsausbildung zum Landwirt
- 1978 bis 1983:Studium der Landwirtschaft an der Gesamthochschule Kassel, Abschluss: Diplom
- 1984 bis 2017:Selbständiger Landwirt in Witzenhausen
- 2016 bis 2018:angestellt als geschäftsführender Vorstand bei der Vereinigung Ökologischer Landbau e. V., Witzenhausen
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 1990:Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mandate in anderen Parlamenten
- von 1989 bis 1993:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Witzenhausen
- von 1993 bis 2001:Mitglied im Magistrat der Stadt Witzenhausen
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
WI-Bank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen), Offenbach am Main,
Mitglied des Beirates Landwirtschaft
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Tierschutzbeirat Hessen, Wiesbaden,
Mitglied
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Zweckverband Tierkörperbeseitigung Hessen Nord, Homberg/Efze
Mitglied der Verbandsversammlung
zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung e. V., Witzenhausen,
Mitglied des Vorstandes
zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Stiftung Hessischer Tierschutz, Wiesbaden,
Mitglied des Stiftungsrates
zu 7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Prötz-Müller GbR Landwirtschaft, Witzenhausen
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.mueller-witzenhausen.de
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.