Heike Hofmann (Weiterstadt)
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 1993:Abitur, allgemeine Hochschulreife, Lichtenberg-Gymnasium, Darmstadt
- 1993 bis 1998:Studium der Rechtswissenschaften, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
- 1999 bis 2001:Referendarin am Landgericht Darmstadt
- 2002 bis 2024:Rechtsanwältin; zur Zeit ruhend
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- Mitglied der Partei SPD
- seit 1989:aktives Mitglied der SPD Gräfenhausen
- seit 2009:Mitglied des Bezirksvorstandes des SPD-Bezirks Hessen-Süd
- seit 2016:Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Darmstadt-Dieburg
- seit 2019:Stellv. Vorsitzende des SPD-Bezirks Hessen-Süd
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 1997:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weiterstadt
- seit 2011:Mitglied des Kreistags des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Regierungsämter
- seit 18.01.2024:Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Bundesversammlung
- 18.03.2012:15. Bundesversammlung (Bundespräsident Joachim Gauck)
- 13.02.2022:17. Bundesversammlung (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier)
Weitere Mitgliedschaften und Funktionen sowie Würdigungen
- Mitglied der Arbeiterwohlfahrt Gräfenhausen
- Mitglied des VdK Hessen-Thüringen
- Mitglied des Vereins zur Förderung der Bewährungshilfe e. V.
Frühere Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.heikehofmann.net
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.