Jan-Wilhelm Pohlmann
Hagenstraße 3 a
34497 Korbach
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 2003:Mittlere Reife an der Mittelpunktschule Adorf (Diemelsee)
- 2003 bis 2006:Ausbildung "Fachangestellter für Arbeitsförderung" bei der Agentur für Arbeit Korbach
- 2011 bis 2018:Bachelor of Arts Politik-, Verwaltungswissenschaft und Soziologie (Teilzeit) an der Fernuniversität Hagen
- 2006 bis 2007:Mitarbeiter Personalstelle Agentur für Arbeit Korbach
- 2007 bis 2013:Sachbearbeiter Jobcenter Waldeck-Frankenberg
- 2013 bis 2015:stellv. Teamleiter Jobcenter Waldeck-Frankenberg
- 2015 bis 2016:Teamleiter Jobcenter Paderborn
- 2016 bis 2017:stellv. Teamleiter Jobcenter Waldeck-Frankenberg
- 2017 bis 2021:Teamleiter Jobcenter Waldeck-Frankenberg
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- Mitglied der Partei CDU
- von 2009 bis 2021:Vorsitzender des CDU Gemeindeverbandes Diemelsee
- seit 2020:stellv. Kreisvorsitzender der CDU Waldeck-Frankenberg
- seit 2023:Vorsitzender des CDU Stadtverbandes Korbach
Mandate in anderen Parlamenten
- von 2011 bis 2017:Mitglied der Gemeindevertretung Diemelsee
- seit 2016:Mitglied des Kreistages des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Waldeck-Frankenberg, Korbach,
Mitglied des Kreistages
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Zweckverband Naturpark Diemelsee, Willingen,
Mitglied der Verbandsversammlung
zu 7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
J.-W. Pohlmann und Y. K. Pohlmann-Santos GbR, Korbach
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.