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Portraitfoto

Julia Herz

Politikwissenschaftlerin
Anschrift

Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland

Telefon
J.Herz [at] ltg.hessen.de
Geburtsdatum
Geburtsort
Berlin
Wahlkreis-Zuständigkeit
Vogelsberg
Marburg-Biedenkopf I
Marburg-Biedenkopf II

Lebenslauf

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • 2015:
    Abitur
  • 2016 bis 2022:
    Bachelor an der Universität Kassel in Politikwissenschaften (Hauptfach) und Wirtschaftswissenschaften (Nebenfach)
  • seit 2021:
    Master an der Universität Kassel in Politikwissenschaften

Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien

  • seit 2018:
    Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mandate in anderen Parlamenten

  • seit 2021:
    Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Kassel
  • seit 2021:
    Mitglied im Ortsbeirat Mitte, Kassel
  • seit 2021:
    Ortsvorsteherin im Ortsbeirat Mitte, Kassel

Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien

Abgeordnete/r seit 18.01.2024
Sprecherin für Frauenpolitik seit 18.01.2024
Sprecherin für Grundschulen seit 18.01.2024
Sprecherin für Jugendpolitik seit 18.01.2024

Angaben nach den Verhaltensregeln

zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Sparkassenzweckverband Kassel, Kassel
Mitglied der Verbandsversammlung

zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Kassel,
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung
Ortsvorsteherin im Ortsbeirat Mitte

zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Büro für Staatsbürgerliche Frauenarbeit e. V., Wiesbaden,
Mitglied des Vorstands (seit 17.09.2024)
Vorsitzende des Vorstands (seit 17.09.2025)

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen. 
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.