Karina Fissmann-Renner
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 2006:Abitur am Wirtschaftsgymnasium in Eschwege
- von 2006 bis 2009:Laufbahn für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung beim Regierungspräsidium Kassel
- 2009:Diplom-Verwaltungswirtin beim Regierungspräsidium Kassel
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- Mitglied der Partei SPD
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 2010:Mitglied des Kreistags des Werra-Meißner-Kreises
Bundesversammlung
- 13.02.2022:17. Bundesversammlung (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier)
Weitere Mitgliedschaften und Funktionen sowie Würdigungen
- Mitglied der Verbandsversammlung Zweckverband Geo-Naturpark Frau-Holle-Land
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 3. Funktionen in Unternehmen
Vitos gGmbH, Kassel,
Mitglied des Beirates
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Werra-Meißner-Kreis, Eschwege,
Mitglied des Kreistages
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Geo-Naturpark Frau-Holle-Land, Meißner-Germerode,
Mitglied der Verbandsversammlung
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Kassel,
Abgeordnete der Verbandsversammlung
zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Werraland Lebenswelten e. V., Eschwege,
Mitglied der Mitgliederversammlung
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.karina-fissmann.de
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.