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Karsten Bletzer

Feingeräteelektroniker
Landesliste
Anschrift

Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland

Telefon
K.Bletzer [at] ltg.hessen.de
Geburtsdatum
Geburtsort
Bensheim
Familienstand
geschieden
3 Kinder
Wahlkreis-Zuständigkeit
Odenwald
Bergstraße I
Bergstraße II

Lebenslauf

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • 1986:
    Realschulabschluss, Dietrich-Bonhoeffer-Schule Rimbach
  • 1986 bis 1990:
    Feingeräteelektroniker
  • seit 1990:
    Qualitätssicherung, Dentsply Bensheim
  • 1998 bis 2023:
    selbstständige Vermittlung von Kommunikationsdienstleistungen an kleine und mittelständische Unternehmen

Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien

  • Mitglied der Partei AfD
  • von 1988 bis 1989:
    Mitglied der SPD
  • seit 2017:
    Mitglied der AfD, Kreisvorsitzender, Mitglied des Landesvorstands

Mandate in anderen Parlamenten

  • seit 2021:
    Mitglied des Kreistags des Landkreises Bergstraße

Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien

Abgeordnete/r seit 18.01.2024

Angaben nach den Verhaltensregeln

zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Dentsplay Sirona Deutschland GmbH, Bensheim
Qualitätsprüfung Bildgebende Systeme

zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Verein für Kommunalpolitik Hessen e. V., Frankfurt am Main,
Beisitzer im Vorstand (ehrenamtlich)

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen. 
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.