Katrin Schleenbecker
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- Studium der Philosophie und Komparatistik in Gießen und Berlin (ohne Abschluss)
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- von 2015 bis 2019:Sprecherin der LAG der Christ*innen der GRÜNEN Hessen
- Sprecherin der BAG der Christ*innen der GRÜNEN
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 2011:Mitglied der Gemeindevertretung Heuchelheim
- seit 2021:Mitglied des Kreistags des Landkreises Gießen
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Gießen, Gießen
Mitglied des Kreistages (bis 07.07.2024)
Mitglied im Kreisausschuss (ab 08.07.2024)
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Heuchelheim,
Mitglied der Gemeindevertretung
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke, Gießen,
Vertreterin der Gemeinde Heuchelheim im Zweckverband
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Ev. Kirchengemeinde Kinzenbach, Kinzenbach,
Mitglied im Kirchenvorstand
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.schleenbecker.eu
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.