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Portraitfoto

Katrin Schleenbecker

Büroleiterin
Anschrift

Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland

Telefon
k.schleenbecker [at] ltg.hessen.de
Geburtsdatum
Konfession
evangelisch
Familienstand
verheiratet
2 Kinder
Wahlkreis-Zuständigkeit
Gießen I
Gießen II

Lebenslauf

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • Studium der Philosophie und Komparatistik in Gießen und Berlin (ohne Abschluss)

Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien

  • Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • von 2015 bis 2019:
    Sprecherin der LAG der Christ*innen der GRÜNEN Hessen
  • Sprecherin der BAG der Christ*innen der GRÜNEN

Mandate in anderen Parlamenten

  • seit 2011:
    Mitglied der Gemeindevertretung Heuchelheim
  • seit 2021:
    Mitglied des Kreistags des Landkreises Gießen

Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien

Stellvertretende Vorsitzende
Petitionsausschuss: seit 06.02.2024
Mitglied
Europaausschuss: von 06.02.2024 bis 24.06.2025
Stellvertretendes Mitglied
Abgeordnete/r von 18.01.2019 bis 17.01.2024
Abgeordnete/r seit 18.01.2024
Sprecherin für Justizvollzug seit 02.09.2025

Angaben nach den Verhaltensregeln

zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Gießen, Gießen
Mitglied des Kreistages (bis 07.07.2024)
Mitglied im Kreisausschuss (ab 08.07.2024)

zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Heuchelheim,
Mitglied der Gemeindevertretung

zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke, Gießen,
Vertreterin der Gemeinde Heuchelheim im Zweckverband

zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Ev. Kirchengemeinde Kinzenbach, Kinzenbach,
Mitglied im Kirchenvorstand

zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.schleenbecker.eu

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen. 
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.