Kaya Kinkel
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 2006:Abitur Jakob-Grimm-Schule Rotenburg/Fulda
- 2011:Bachelor of Science Medienwirtschaft (TU Ilmenau)
- 2014:Master of Arts Nachhaltiges Wirtschaften (Universität Kassel)
- 2014 bis 2017:Projektmanagerin Erneuerbare Energien, Städtische Werke Kassel
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- seit 2009:BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hersfeld-Rotenburg, Vorstandsmitglied
- von 2011 bis 2012:Grüne Jugend Hessen, Vorsitzende
Mandate in anderen Parlamenten
- von 2011 bis 2020:Mitglied des Kreistags des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Bundesversammlung
- 13.02.2022:17. Bundesversammlung (Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier)
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Frühere Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
WI-Bank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen), Offenbach am Main,
Mitglied des Wirtschaftsbeirates
zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Lilly Deutschland Stiftung, Bad Homburg
Mitglied des Vorstandes
(ehrenamtlich)
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.kayakinkel.de
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.