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Marcus Resch

Diplom-Geologe
Landesliste
Anschrift

Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland

Telefon
M.Resch [at] ltg.hessen.de
Geburtsdatum
Geburtsort
Düsseldorf
Familienstand
verheiratet
1 Kind
Wahlkreis-Zuständigkeit
Hochtaunus I
Hochtaunus II

Lebenslauf

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • 1986:
    Abitur, Düsseldorf
  • Studium der Medizin und Geologie an der Philipps-Universität Marburg
  • Studium der Geologie an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Diplom-Geologe
  • Studium für das Lehramt an Realschulen an der Universität Koblenz
  • wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Universitäten und Senckenberg
  • Stockmeier Chemie
  • Lehramtsanwärter, Bitburg
  • Dozent

Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien

  • seit 06/2017:
    Mitglied der Partei AfD

Mandate in anderen Parlamenten

  • Mitglied des Kreistags des Rheingau-Taunus-Kreises
  • Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Taunusstein

Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien

Mitglied
Petitionsausschuss: seit 06.02.2024
Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt: von 06.02.2024 bis 17.11.2025
Stellvertretendes Mitglied
weiteres stellvertretendes Mitglied
Hauptausschuss: seit 18.01.2024
Abgeordnete/r seit 18.01.2024
AfD: Obmann im Petitionsausschuss seit 11.09.2024
Sprecher für Fremdenverkehrspolitik seit 18.01.2024
Sprecher für Umweltpolitik seit 18.01.2024

Angaben nach den Verhaltensregeln

zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
freiberuflicher Dozent

zu 3. Funktionen in Unternehmen
StaTa GmbH, Stadtmarketing & Standortentwicklung Taunusstein, Taunusstein
Mitglied des Aufsichtsrates (ehrenamtlich)

zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Taunusstein
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung (ehrenamtlich)

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen. 
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.