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Michael Ruhl

Diplom-Wirtschaftsingenieur (TU)
Wahlkreis
Vogelsberg
Anschrift

Vogelsbergstraße 40
36341 Lauterbach (Hessen)
Deutschland

Telefon
Geburtsdatum
Geburtsort
Lauterbach (Hessen)
Konfession
römisch-katholisch
Familienstand
verheiratet
2 Kinder

Lebenslauf

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • 2004:
    Abitur an der Alexander von Humboldt-Schule Lauterbach
  • von 2004 bis 2010:
    Studium Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Maschinenbau an der TU Darmstadt, Abschluss Diplom-Wirtschaftsinenieur
  • 2010 bis 2018:
    Referent für Grundsatzfragen, Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main

Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien

  • seit 2002:
    Mitglied der Partei CDU
  • von 2003 bis 2011:
    Kreisvorsitzender der Jungen Union Vogelsberg
  • von 2007 bis 2013:
    Mitglied im Landesvorstand der Jungen Union Hessen
  • seit 2011:
    Vorsitzender der CDU Herbstein-Lautertal
  • seit 2014:
    stellv. Kreisvorsitzender der CDU Vogelsberg

Mandate in anderen Parlamenten

  • seit 2006:
    Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herbstein
  • seit 2011:
    Mitglied des Kreistags des Vogelsbergkreises
  • von 2016 bis 2021:
    Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsberg (ZAV), Lauterbach
  • seit 2021:
    Zweckverband Oberhessischer Versorgungsbetriebe (ZOV), Friedberg

Regierungsämter

  • seit 18.01.2024:
    Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Weitere Mitgliedschaften und Funktionen sowie Würdigungen

  • seit 1996:
    Schützenverein Herbstein 1863 e. V., Herbstein, Rechner von 2014-2018
  • von 2002 bis 2006:
    stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart, Herbstein
  • von 2015 bis 2018:
    Vorstand (Elferrat) Fastnachtsvereinigung Herbstein 1952 e. V.
  • seit 2021:
    Vorstand Sportkreis Vogelsberg, Lauterbach
Abgeordnete/r von 18.01.2019 bis 17.01.2024
Abgeordnete/r von 18.01.2024 bis 18.01.2024

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen. 
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.