Mirjam Glanz
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- bis 1997:Caspar-Vischer-Gymnasium, Kulmbach (Bayern), Abschluss: Abitur
- 1997 bis 1998:Freiwilliges Soziales Jahr, BRK Seniorenwohnheime Kieferngarten, München
- von 1998 bis 2004:Studium der Kunstgeschichte, Byzantinische Kunstgeschichte und Kirchengeschichte an der Ludwig-Maximilian-Universität, München
- 2004 bis 2007:Studium der Kunstgeschichte, Geschichte und Pädagogik an der Johann-Wolfang-Goethe-Universität Frankfurt am Main, Abschluss: Kunsthistorikerin M. A.
- von 2008 bis 2010:Assistant and Gallery Director, VOGES GALLERY, Frankfurt am Main
- von 2010 bis 2013:Assistentin der Geschäftsleitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Meixner Schlüter Wendt Architekten, Frankfurt am Main
- von 2013 bis 2018:Persönliche Assistentin Mäckler Architekten, Leitung Kommunikation Deutsches Institut für Stadtbaukunst, Frankfurt am Main
- von 08/2018 bis 12/2018:Referentin im Dezernat III Personal und Gesundheit, Stadt Frankfurt am Main
- 2024 bis 2025:Angestellte, Stadt Frankfurt am Main, Stadtplanungsamt
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 2016:Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Weitere Mitgliedschaften und Funktionen sowie Würdigungen
- seit 2023:Vizepräsidentin des Hessischen Musikverbandes e. V.
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Stadt Frankfurt am Main, Stadtplanungsamt,
Angestellte
zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Hessischer Musikverband e. V., Freigericht,
Vizepräsidentin
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.