Nina Heidt-Sommer
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 1998:Abitur an der Gesamtschule Gießen Ost
- 10/1998 bis 06/2003:Studium, 1. Staatsexamen Lehramt an Grundschulen JLU Gießen
- 11/2003 bis 09/2005:2. Staatsexamen Lehramt an Grundschulen
- 05/2005 bis 12/2021:Lehrerin an der Grundschule Gießen-West
- 03/2012 bis 12/2021:Mitglied des Gesamtpersonalrats am Staatlichen Schulamt für Stadt und Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis
- 01/2019 bis 12/2021:Mitglied des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer am Hessischen Kultusministerium
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 07/1996:Mitglied der Partei SPD
- seit 2019:Vorsitzende des SPD Stadtverbandes Gießen
- seit 01/2022:Stellvertretende Vorsitzende des SPD Unterbezirks Gießen
- seit 06/2022:Mitglied des Landesvorstandes der SPD Hessen
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 03/2010:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Gießen
Weitere Mitgliedschaften und Funktionen sowie Würdigungen
- Mitglied der GEW, GEW-Vorsitzende Mittelhessen, Leitung im Team Referat Schule und Bildung GEW Hessen
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 3. Funktionen in Unternehmen
Gießen@Schule gGmbH, Gießen
Mitglied des Aufsichtsrates
zu 3. Funktionen in Unternehmen
Stadttheater Gießen GmbH, Gießen
Mitglied des Aufsichtsrates
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Gießen
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Sparkasse Gießen, Gießen,
Mitglied der Zweckverbandsversammlung
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.heidt-sommer.de
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.