Pascal Schleich
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 2014:Metallfachschule Hessen GmbH, Oberursel
- 2010 bis 2013:Ausbildung zum Konstruktionsmechaniker, Fachrichtung Feinblechbau
- 2014 bis 2015:Fortbildung zum Metallbaumeister und internationalen Schweißfachmann
- 2010 bis 2013:Ausbildung bei Weiss Technik GmbH
- 2013 bis 2020:Maschinenbediener und Einrichter
- 2020 bis 2023:stellv. Schweißaufsichtsperson
- 2020 bis 2022:stellv. Leiter Blechvormontage
- 2022 bis 2023:Sachbearbeiter Qualitätssicherung Blech
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- Mitglied der Partei AfD
- seit 2019:Eintritt in die Alternative für Deutschland (AfD)
- von 2019 bis 2021:Beisitzer im Kreisverband Vogelsberg
- seit 2021:stellv. Kreissprecher des Kreisverbands Vogelsberg
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 2021:Mitglied des Kreistags des Vogelsbergkreises
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Weiss Technik GmbH, Reiskirchen
Sachbearbeiter Qualitätssicherung
stellv. Schweißaufsicht
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Metallbau Schleich, Homberg (Ohm)
Schlosserei im Nebenerwerb
(selbständig)
zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Freiwillige Feuerwehr Homberg Appenrod e. V., Homberg (Ohm),
Erster Vorsitzender
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.