Patrick Schenk (Frankfurt)
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 1988:Abitur, Max-Beckmann-Schule Frankfurt am Main
- 1989 bis 1995:Studium der Rechtswissenschaften und Geschichte an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. (1. Staatsexamen)
- 1996 bis 1998:Referendariat Frankfurt und Mainz (2. Staatsexamen)
- 1999 bis 2001:Rechtsanwalt Frankfurt am Main
- 2001 bis 2023:Aufgabenleiter/Angestellter Fraport AG
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- Mitglied der Partei AfD
- von 1996 bis 2010:CDU-Mitglied, Ortsbeirat und Stadtverordneter
- von 2011 bis 2020:Bürger für Frankfurt (BfF), Stadtverordneter
- seit 2018:AfD, Stadtverordneter/Fraktionsvorsitzender
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 2018:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Fraport AG, Frankfurt am Main,
Aufgabenleiter/Angestellter
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Rechtsanwalt (selbständig), Frankfurt am Main
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Frankfurt am Main,
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung (bis 31.01.2024)
zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Verein für Kommunalpolitik Hessen e. V., Frankfurt am Main,
Stellv. Vorsitzender
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.patrickschenk.de
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.