Rüdiger Holschuh
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 1987:Abitur am Beruflichen Gymnasium, Michelstadt
- Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten
- Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt
- Ausbildung zum Agilen Projektmanager (IHK)
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 1987:Mitglied der Partei SPD
- von 2006 bis 2019:stellv. Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Odenwald
- seit 2019:Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Odenwald
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 1997:Mitglied des Kreistags des Odenwaldkreises, seit 2004 Kreistagsvorsitzender
- seit 1997:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzehnt
- seit 2021:Vizepräsident des Hessischen Landkreistages
Weitere Mitgliedschaften und Funktionen sowie Würdigungen
- seit 01.11.1989:Mitglied der Gewerkschaft ötv, später der Gewerkschaft ver.di
- seit 2016:Vorsitzender des Fördervereins der Odenwald-Akademie
- seit 2018:Vorsitzender der Schottlandvereinigung Odenwald
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Odenwaldkreis, Erbach,
Kreistagsvorsitzender
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Sparkasse Odenwaldkreis, Erbach
Mitglied im Verwaltungsrat
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Oberzent,
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung
zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Hessischer Landkreistag, Wiesbaden
Vizepräsident
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.ruediger-holschuh.de
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.