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Sandra Funken

Verwaltungsfachwirtin
Wahlkreis
Odenwald
Anschrift

Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland

Telefon
s.funken [at] ltg.hessen.de
Geburtsdatum
Geburtsort
Erbach
Konfession
evangelisch
Familienstand
verheiratet
2 Kinder
Wahlkreis-Zuständigkeit
Odenwald

Lebenslauf

Ausbildung und beruflicher Werdegang

  • 2002 bis 2009:
    Tätigkeit als Verwaltungsfachwirtin, Stadt Michelstadt
  • 2009 bis 2011:
    Mitarbeiterin im Pressereferat der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag
  • 2011 bis 2014:
    Persönliche Referentin des Hessischen Innenministers
  • 2014 bis 2018:
    Kreisgeschäftsführerin der CDU Odenwaldkreis
  • 2014 bis 2018:
    Büroleiterin der Landtagsabgeordneten Judith Lannert

Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien

  • Mitglied der Partei CDU

Mandate in anderen Parlamenten

  • seit 2011:
    Mitglied des Kreistages des Odenwaldkreises
  • von 2016 bis 2021:
    Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Michelstadt

Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien

Vorsitzende
Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Schriftführerin
Ältestenrat: seit 18.01.2024

Frühere Funktionen in Ausschüssen und Gremien

Vorsitzende
Ausschuss für Digitales und Datenschutz: von 18.01.2023 bis 17.01.2024
Abgeordnete/r von 18.01.2019 bis 17.01.2024
Abgeordnete/r seit 18.01.2024
Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik seit 18.01.2024

Angaben nach den Verhaltensregeln

zu 3. Funktionen in Unternehmen
Gesundheitszentrum Odenwaldkreis GmbH, Erbach
Mitglied des Aufsichtsrates

zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Odenwaldkreis, Erbach,
Mitglied des Kreistages

zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.sandrafunken.de

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen. 
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.