Sebastian Müller (Fulda)
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 2007:Fachabitur an der Richard-Müller-Schule Fulda
- 2004 bis 2007:Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten beim Landkreis Fulda
- 2010 bis 2013:Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt beim Verwaltungsseminar Kassel
- 2007 bis 2013:Hauptsachbearbeiter im Fachbereich Finanzen und Projektteam Einführung Doppik beim Landkreis Fulda
- 2013 bis 2022:Leitung des Büros der Verwaltungsleitung Landkreis Fulda und zentrales Controlling
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 2007:Mitglied der Partei CDU
- von 2008 bis 2018:Schatzmeister des CDU Gemeindeverbandes Hofbieber
- seit 2018:stellv. Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Hofbieber
- seit 2018:Mitglied des Bezirksvorstandes Osthessen der CDU
- seit 2022:Mitglied des Kreisvorstandes der CDU Fulda
Mandate in anderen Parlamenten
- von 2014 bis 2015:Mitglied des Ortsbeirates Hofbieber
- seit 2016:Mitglied in der Gemeindevertretung Hofbieber
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Landkreis Fulda, Fulda
Amtsrat
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
CDU-Fraktion der Regionalversammlung Nordhessen, Kassel
Geschäftsführer
zu 1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
selbstständiger Nebenerwerbslandwirt, Hofbieber
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Hofbieber,
Mitglied der Gemeindevertretung
zu 5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Verein Natur- und Lebensraum Rhön e. V, Hilders
Vorsitzender (seit 28.02.2025)
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.