Thomas Hering
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- 1991:Abitur an der Winfriedschule Fulda
- 1991 bis 1994:Studium der katholischen Theologie an der Theologischen Fakultät Fulda, Vordiplom
- 1994 bis:Studium, Hessische Polizei
- 1995 bis 1998:Diplom-Verwaltungswirt, Fachbereich Polizei
- 1994 bis 2018:Polizeivollzugsbeamter
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- Mitglied der Partei CDU
- seit 1991:CDU Fulda
- von 1999 bis 2019:Vorsitz Ortsverband Nordend
Mandate in anderen Parlamenten
- seit 2001:Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda, dort seit 2011 stellv. Fraktionsvorsitzender
- seit 2021:Mitglied des Kreistages des Landkreises Fulda, dort Vorsitzender der CDU-Fraktion sowie Mitglied HFA und Ältestenrat
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 3. Funktionen in Unternehmen
RhönEnergie Fulda GmbH, Fulda
Mitglied des Aufsichtsrates
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Fulda,
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Fulda,
Mitglied des Kreistages
Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.thomas-hering.info
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.