Torsten Leveringhaus
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Deutschland
Lebenslauf
Ausbildung und beruflicher Werdegang
- von 2001 bis 2005:Studium der Wirtschaftspädagogik
- von 2006 bis 2008:Fernstudium der Volkswirtschaftslehre; im Anschluss berufsbegleitendes Studium mit Abschluss Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
- von 2008 bis 2010:Außendienst Allianz AG
- von 2011 bis 2012:Makler Opticon BFG
- von 2012 bis 2014:Leiter Personal- und Organisationsentwicklung Bonusagentur
- von 2014 bis 2016:Außendienst Sparkassenversicherung
- von 2015 bis 2019:Key Account Manager wer denkt was GmbH
Mitgliedschaft und Funktionen in Parteien
- seit 2012:Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- seit 2024:Sprecher im Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Darmstadt-Dieburg
Mandate in anderen Parlamenten
- von 2011 bis 03/2021:Mitglied der Gemeindevertretung Seeheim-Jugenheim
- seit 2024:Mitglied des Kreistages des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Weitere Mitgliedschaften und Funktionen sowie Würdigungen
- seit 2012:Mitglied der IG Bergbau, Chemie, Energie (BCE)
Mitgliedschaften und Funktionen in Ausschüssen und Gremien
Angaben nach den Verhaltensregeln
zu 4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Seeheim-Jugenheim,
Mitglied der Gemeindevertretung
zu 9. Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der persönlichen Website der/des Abgeordneten.
www.torsten-leveringhaus.de
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht.