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Schriftenreihe, Band 44

Broschüre, 54 Seiten
Stand: Mai 2024

Am 23. Mai 2024 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 75 Jahre alt. Anlässlich dieses Jubiläums fand wenige Tage vorher im Hessischen Landtag eine Feierstunde statt, in der der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, die Festrede hielt. Hessens Landtagspräsidentin Astrid Wallmann eröffnete die Veranstaltung und sagte: „Als das Grundgesetz 1949 in Kraft trat, war es ein Versprechen und eine Hoffnung, die sich – als größtes Glück unserer Geschichte – erfüllte. Heute, 75 Jahre später, ist das Grundgesetz für uns alle vor allem eine Verpflichtung, dieses einst gegebene Versprechen auch für die kommenden Generationen zu bewahren.“

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Stephan Harbarth, erklärte in seiner Festrede: „Das bevorstehende Verfassungsjubiläum ist Anlass zu Freude und Dankbarkeit. Wir haben allen Grund, die erfolgreichste freiheitliche und demokratische Verfassung in der Geschichte unserer Nation zu würdigen. Das gilt für das politische Berlin ebenso wie für das Land Hessen, dessen Geschichte auf so vielfältige Weise mit derjenigen des Grundgesetzes verwoben ist.“

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